Körperschaftsteuer Konto Skr 03

Nach Ansicht des BFH unterliegen Erstattungszinsen nach § 233a AO nicht der Besteuerung, soweit sie auf gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Steuern entfallen. § 12 Nr. 3 EStG weist diese Steuern dem nichtsteuerbaren Bereich zu. Abweichend von der geänderten Rechtsprechung ist durch das zwischenzeitlich in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2010 eine ausdrückliche Regelung im § 20 Abs. Konto 2200 Körperschaftsteuer erstellen, wie? - WISO MeinBüro Desktop - Buhl Software Forum. 1 Nr. 7 EStG getroffen worden, wonach erstattete Einkommensteuerzinsen als Kapitaleinnahmen der Besteuerung unterliegen. Danach bleibt es auch rückwirkend bei der bisherigen Rechtsanwendung. Im KStG wurde keine entsprechende Gesetzesänderung vorgenommen, insbesondere nicht in § 10 Nr. 2 KStG. Nach einem Beschluss der Körperschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder hat das BFH-Urteil keine Bedeutung für den Bereich des KStG. Die Wirkung ist auf die Einkommensteuer begrenzt, da insoweit Einnahmen dem nichtsteuerbaren Bereich zugeordnet werden können. Kapitalgesellschaften hingegen verfügen steuerlich gesehen jedoch über keine außerbetriebliche Sphäre.

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3 IKR Tabelle in neuem Fenster öffnen HGB -Posten Konto-Nr. Bezeichnung 2421 Umsatzsteuerforderungen 2600 Vorsteuer 7032 Steuerrückerstattung für Kfz-Steuer – Vorjahr 7702 Steuerrückerstattung für Gewerbesteuer – Vorjahr 2. Rechtsgrundlagen § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, § 4 Abs. 5b EStG, § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 60 Abs. 2 EStDV, § 7 Abs. 2 KStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 10 Nr. 2 KStG, § 23 Abs. 1 KStG, § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 37 Abs. 2 AO, § 13 Abs. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, §§ 59 ff. UStDV. 3...

Deshalb sind dem Grunde nach alle Einnahmen Betriebseinnahmen, dies gilt auch für Erstattungszinsen. Daher bleibt die Regelung in R 48 Abs. 2 S. 2 KStR in Hinsicht auf das Abzugsverbot von steuerlichen Nebenleistungen unverändert bestehen. Auch Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer zählen weiterhin zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Nach § 4 Abs. 5b EStG werden nur die Nachzahlungszinsen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe behandelt. Sollten Einsprüche gegen Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide mit der Begründung eingelegt werden, eine Erfassung der Zinsen sei rechtswidrig, gewährt die Verwaltung keine Aussetzung der Vollziehung. Fundstelle: BFH 15. 6. 10, VIII R 33/07 Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 107 | ID 141512 Facebook Werden Sie jetzt Fan der AStW-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook Ihr Newsletter zum Thema Steuer- und Wirtschaftsrechts Regelmäßige Informationen zu aktueller Rechtsprechung des BFH wichtigen Entscheidungen der FG praxisrelevanten Verwaltungsanweisungen