Antrag Auf Langfristgenehmigung Für Verordnungen Außerhalb Des Regelfalls

Deutsches Medizinrechenzentrum Heilmittel – auch ohne Antrag Alle Infos zum langfristigen Heilmittelbedarf Kein Antragsverfahren notwenig Alle Infos für Heilmittelerbringer Wichtige Infos für Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen und andere Heilmittelerbringer: Seit 2017 sind für einen langfristigen Heilmittelbedarf keine Anträge bei der Krankenkasse mehr nötig. Hier finden Sie alle Informationen zu der Regelung. Die neuesten Infos für die Heilmittel-Branche Beachten Sie: Dieser Text ist veraltet. Die Unterscheidung zwischen Verordnungen innerhalb und außerhalb des Regelfalls fällt am 1. Oktober 2020 weg. Mehr Informationen zu allen Entwicklungen finden Sie hier: Zeitplan für den Heilmittel-Bereich Die komplexen Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf sind seit Januar 2017 vereinfacht worden. Erleichterter Zugang zu einer langfristigen Heilmittelversorgung | Deutsches Medizinrechenzentrum. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt. Neu ist beispielsweise, dass Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf außerhalb des Regelfalls direkt eine Verordnung ausgestellt werden kann.

Erleichterter Zugang Zu Einer Langfristigen Heilmittelversorgung&Nbsp;|&Nbsp;Deutsches Medizinrechenzentrum

Hallo Ju, bei allem Respekt, aber Deine Reaktion ist in dieser Form absolut nicht angebracht. Dass es für Dich (und die anderen Erwachsenen mit Skoliose) momentan noch nichts bringt ist richtig und tatsächlich ärgerlich. Allerdings ist es schon beachtlich, dass nach Jahren (!!! ) endlich etwas gemacht wurde. Força hat geschrieben: Wie war das denn davor konkret geregelt? Früher doch: wenn Korsett genehmigt wurde, dann auch Langzeitphysiotherapie, auch bei Erwachsenen? Es war gar nicht geregelt! Es galt für alle dieselbe Vorgehendweise mit den üblichen 18 Behandlungen, danach eine VadR, welche bei bestimmten Kassengenehmigt werden musste. Força hat geschrieben: Bei Änderungen dauert es erfahrungsgemäß immer bis man sich mit den neuen Regelungen vertraut gemacht hat, davor: Chaos. Daher habe ich eben gleich die Neuigkeiten gepostet, so dass sich Patienten und auch Therapeuten und Ärzte informieren können. Dadurch, dass jetzt bundesweit (! ) eine einheitliche Vorgehensweise möglich wird, kann das Chaos gemindert werden.

Hier handelt es sich um Langfristgenehmigungen oder Praxisbesonderheiten, eine Langzeitverordnung gibt es nicht!!!!! 14:53 # 5 Ich danke Euch für Eure Antworten. Nach dem ich jetzt u. a. den Link von Maria2 durchgearbeitet habe, stelle ich allen weiteren Interessierten hier meine zusammengefasste Recherche zur Verfügung. Bitte beachtet in dem Link von Maria2 (vom GBA), dass man in der Anlage sehr genau auf die Überschriften achten muss, damit man zwischen den Diagnosen der Praxisbesonderheit und der des langfristigem Heilmittelbedarf unterscheidet. In anderen pdf ist es z. T. farblich markiert. 1. Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln - Diagnosen, die hierzu gehören, s. Anhang des Link von Maria2 - Auf der Verordnung sollen der ICD-10-GM-Code sowie die Diagnosegrupe/Indikationsschlüssel der Heilmittel-Richtlinie - Hierzu zählen Diagnosen, bei denen ein längerfristiger Heilmittelbedarf besteht - Die Verordnungen laufen für 1 Jahr außerhalb des Budgets vom Arzt 2. Längerfristiger Heilmittelbedarf - Diagnosen, die hierzu gehören s. Anhang des Link von Maria2 - Die Diagnoseliste ist nicht abschließend.