Bayerische Verwaltungsschule Hält Wieder Einen Angestelltenlehrgang I In Passau Ab

Unterkunft und Verpflegung werden für trennungsgeldberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt.

Beschäftigtenlehrgang 1 Bayern 2019

Dadurch waren wir bestens fokussiert und vorbereitet. " Foto: Christian Littich, Karin Wutzlhofer (Leiterin Personal und Organisation), Judith Franz und Landrat Josef Laumer (von links) vor dem Landratsamt.

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−Foto: Foto: Stadt Passau Mehr als zwei Jahrzehnte ist es her, dass in Passau letztmals von der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) ein Angestelltenlehrgang I (AL I) durchgeführt wurde. PASSAU Nach intensiven Bemühungen seitens der Stadt Passau, fiel nun der Startschuss für die nächste Auflage. Zu diesem besonderen Anlass besuchte Oberbürgermeister Jürgen Dupper die insgesamt 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen ihrer ersten Unterrichtsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Grund- und Mittelschule St. LPA - Zugangsvoraussetzungen. Nikola. Auch zehn Beschäftigte der Stadtverwaltung Passau beteiligen sich an der einjährigen Weiterqualifizierungsmaßnahme zur Verwaltungsfachkraft. Oberbürgermeister Jürgen Dupper: "Es freut mich sehr, dass wir es nach so langer Zeit wieder geschafft haben, einen AL I in Passau abzuhalten. Angesichts der stattlichen Zahl an Anmeldungen in unserer Region ist diese dezentrale Lösung sicherlich sinnvoll. Ich danke den Verantwortlichen der BVS, dass sie das in Zusammenarbeit mit unserem Personalamt ermöglicht haben.

Hierzu rechnen auch solche Lehrgänge und Prüfungen, die nicht für Beamte/-innen und Beschäftigte gemeinsam, sondern als Sonderlehrgänge für Beschäftigte durchgeführt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 25 BAT i. V. m. der Anlage 3 zum BAT entschieden [1], dass die für die Ein- und Höhergruppierung in bestimmte Vergütungsgruppen vorausgesetzte Ablegung einer Prüfung eine tarifliche Anspruchsvoraussetzung sei. Den Tarifvertragsparteien stehe es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen, wie etwa dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer besonderen Ausbildung, abhängig zu machen (z. B. bei Nichterfüllung eines Prüfungserfordernisses besteht auch kein Anspruch auf höhere Vergütung). Beschäftigtenlehrgang 1 bayer cropscience. Somit tritt die Rechtsfolge der Tarifautomatik nur bei Vorliegen beider Anspruchsvoraussetzungen ein. Ein Beschäftigter kann sich bei Fehlen einer Prüfung nicht unter Bezugnahme auf Treu und Glauben ( § 242 BGB) darauf berufen, dass sein Arbeitgeber ihn so stellt wie beim Nachweis einer Prüfung.