Heimliche Gps-Überwachung

AFP / Robyn Beck Ein GPS-Tracker mit Notrufknopf für Kinder "Wenn eine getrackte Person medizinische Einrichtungen besucht, könnte man auf deren Gesundheitszustand schließen, beim Besuch eines Gottesdienstes auf ihre religiöse Überzeugung", so Bergauer. Die Verarbeitung solch sensibler Daten ist nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab Mai dieses Jahres gilt, nur unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich. Auch Kinder müssen zustimmen Zum Beispiel bei Anwendungen im persönlichen oder familiären Bereich, die sogenannte "Haushaltsausnahme". Sie greift etwa dann, wenn Eltern ihre Kinder bei einer Wanderung tracken. Christian Bergauer sieht hier einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes. BGH: Heimliche GPS-Überwachung strafbar - Strafakte.de. Über derartige Überwachungen müssten die Kinder deshalb informiert werden. Ab dem 14. Lebensjahr müssten auch Minderjährige gefragt werden, ob sie bereit sind, ihre Bewegungsdaten aufzeichnen zu lassen. Jüngere Kinder dürften auch gegen ihren Willen überwacht werden, ein typisches Beispiel sind Babyphones, so Bergauer.

Bgh: Heimliche Gps-Überwachung Strafbar - Strafakte.De

Das Landgericht Mannheim hat den Betreiber einer Detektei sowie einen seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher Höhe verurteilt. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hatten verdeckt für zahlreiche Auftraggeber Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und das Privatleben von bestimmten Zielpersonen führen sollten. Dazu bedienten sich die Angeklagten der GPS-Technik (Global Positioning System), indem sie einen GPS-Empfänger an den Fahrzeugen der Zielpersonen anbrachten. Dadurch konnten sie leicht feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug mit der Zielperson aufhielt. Damit erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen. Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Das Landgericht hat die Angeklagten wegen einer Reihe strafbarer Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verurteilt.

Da derartiges hier nicht vorlag, verurteilte es die Täter zu 18 bzw. 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Überwachung im privaten Umfeld zumindest Ordnungswidrigkeit Nicht nur Detektive sollten aufgrund des Urteils aufpassen. Denn rechtliche Folgen drohen jedem, der andere ohne deren Einwilligung mittels Handytracking bzw. Handyortung, entsprechender Apps und auf andere Weise heimlich überwacht. Diese Fälle stellen gemäß BDSG zwar meist keine Straftat dar, da sie nicht gegen Entgelt oder in der Absicht erfolgen, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. Entsprechendes Verhalten ist aber zumindest eine Ordnungswidrigkeit, für die ein erhebliches Bußgeld droht. Kein Ersatz für Detektivkosten beim GPS-Einsatz Dass die GPS-Überwachung kein Einzelfall ist, zeigt ein jetzt veröffentlichter Beschluss des BGH. Klassischer Auslöser der Überwachung war hier ein nach Scheidung unterhaltspflichtig gewordener Mann. Auch sein Detektiv bediente sich der GPS-Technik. Der Einsatz am Pkw der Ex-Frau sollte deren häufigen Aufenthalt bei einem anderen Mann und so eine feste Beziehung bestätigen.