Gewalt In Der Pflege Hausarbeit

B007I04J3O Kulturelle Und Sexuelle Gewalt In Der Pflege

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1. 1 Erläuterung der Fragestellung 1. 1. 1 Definition von Gewalt 1. 2 Einordnung des Themas 1. 3 Zielsetzung der Arbeit 1. 4 Vorstellung der Arbeit im Inhalt 1. 5 Begründung der Themafindung 2. Ablauf des Praktikums in der Altenpflege 2. 1 Tätigkeiten des Praktikums laut Vorschrift 2. 2 Ablauf des Praktikums im analysierenden Fall 2. 3 Resultat 3. Bisheriger Wissensstand 3. 1 Augenzeugenberichte 3. 2 Darstellung der Konsequenzen für die Arbeit 4. Gewalt in der Pflege definierter 4. 1 Definition von Gewalt in der Pflege 4. 2 Arten der Gewalt 4. 3 Rechte der Pflegebedürftigen 5. Andere Fälle auf Grundlage des Themas basierend 5. 1 "Whistleblower im Altersheim" 5. 2 "Machtmissbrauch im Altersheim" 5. 3 Beschreibung der Pflegeeinrichtung laut Heimleitung 6. Diskussionen 7. Fazit und Ausblick 8. Anlagen 9. Selbstständigkeitserklärung 1. Erläuterung der Fragestellung Das Thema dieser wissenschaftlichen Arbeit ist "Gewalt in der Pflege". Diese Problematik wurde gewählt, da ein 2-wöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung für Senioren absolviert wurde.

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Gewalt in der Pflege ist ein gesellschaftlich relevantes Problem. Es kann sich in verschiedensten Formen äußern, hat aber immer dieselbe Folge: Menschliches Leid. Wir klären in unserem Praxistipp über dieses sensible Thema auf und zeigen Auswege. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. Gewalt in der Pflege: Wer betroffen ist In erster Linie sind es pflegebedürftige Personen, die Opfer von gewalttätigen Handlungen ihrer Pfleger werden. Denn sie sind meist schwach, wehrlos und können sich manchmal nicht einmal artikulieren – gerade ältere Menschen mit Demenz oder Mehrfachschwerstbehinderte. Doch es gibt auch andere Konstellationen. Neben Pflegebedürftigen können auch pflegende Angehörige oder professionell Pflegende Opfer von Gewalt werden. Die Täter sind meist Pflegebedürftige mit geistiger Behinderung oder einer Verhaltensstörung. Die Gewalt ist in vielen Fällen unbeabsichtigt und äußert sich in körperlichen Angriffen oder einem Verhalten, das als respektlos empfunden wird.

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Aber dennoch hat eine Pflegekraft keine Gewaltereignisse am Arbeitsplatz hinzunehmen. Also jeder Beschäftigte in Deutschland hat ein Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Und insofern müssen sich Unternehmen um dieses Thema kümmern. " Forderung: Präventions- und Schutzkonzepte Das aber tun viele Kliniken nicht, kritisiert die Pflegewissenschaftlerin Prof. Martina Hasseler: "Aus meiner Sicht haben viele Arbeitgeber einfach gar nicht das Verständnis dafür, dass sie eine Fürsorgepflicht haben gegenüber den Pflegeberufen. Viele Kliniken behandeln Gewalt gegen Pflege-Fachpersonen als Tabuthema, weil sie nach meiner Auffassung Angst haben um ihren Ruf. " Sie fordert Politik und Krankenhäuser dazu auf, Pflegekräfte insgesamt besser zu schützen. Fordert Schutzkonzepte: Prof. Martina Hasseler Auf die Frage, ob es nicht verpflichtende Präventions- und Schutzkonzepte an allen Krankenhäusern und auf allen Stationen geben sollte, sieht die Krankenhausgesellschaft keinen akuten Handlungsbedarf und erklärt: "Die Gewaltbelastung in den Krankenhäusern ist je nach Standort sehr unterschiedlich.

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Der Arbeitstag begann täglich 07. 30 und startete mit der Vorbereitung und dem Verteilen des Frühstücks an die Patienten, die ihren Tag im Bett bzw. auf dem Zimmer verbrachten. Innerhalb von 3 Tagen mussten sich die Praktikanten die einzelnen Bestellungen der Bewohner einprägen und durften sich keinen Fehler erlauben. 08:30 begann das Einsammeln der Essensreste und das Austeilen der Medikamente und Wasserflaschen. Kurz darauf wurde das dreckige Geschirr in den Geschirrspüler geräumt und die Pfleger und Praktikanten begaben sich in die Frühstückspause, in der die Reste des Frühstücks der Patienten gegessen wurde. Direkt nach dem Frühstück ging es weiter mit Bettwäsche wechseln, Zimmer putzen und das Desinfizieren der Handläufer. Um 11. 30 teilten Pfleger und Praktikanten das Mittagessen aus und bei manchen Patienten wurde anschließend das Essen gereicht. Kurz darauf wurde auch dies wieder eingesammelt und die Pfleger aßen ihr Mittagessen. Danach durften auch die Praktikanten in die 1-stündige Pause gehen.

Nicht nur die Patient, sondern auch die dort arbeitenden Praktikanten wurden unterwürfig behandelt. Die Leitung dieser Pflegeeinrichtung bekam von den dort herrschenden Zuständen allerdings nichts mit. Auf Grund dessen wurde dies schnell als Problematik erkannt und soll nun weiter analysiert werden. 2. 1 Tätigkeiten eines Praktikums laut Vorschrift Laut Gesetz dürfen minderjährige Praktikanten leichte Arbeiten ohne gesundheitliche Risiken verrichten. Dies währen im Fall der Altenpflege die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, kellnerähnliche Tätigkeiten, wie z. B. das Austragen und Verteilen des Mittagessens und die Betreuung bei sozialen Aktivitäten, wie z. B kreative Nachmittage mit Bastelangeboten oder Erzählstunden. Aufgaben, die Jugendliche körperlich und seelisch überfordern könnten, sind verboten, genau so wie Nacht- und Wochenendarbeit und Alleinarbeit. 2 Erst ab dem 18. Lebensjahres ist die Mithilfe bei dem An- und Auskleiden und der Körperpflege, der Patienten gestattet. 3 2. Ablauf des Praktikums im analysierenden Fall Jeder Tag des Praktikums in der Altenpflege lief hauptsächlich immer nach dem gleichen Schema ab.