GehÖLzschnitt Und BaumfÄLlen Beantragen &Ndash; Erzgebirgskreis

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Den Antrag nimmt die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen. Falls erforderlich, bezieht diese die untere Naturschutzbehörde ein. Voraussetzungen Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen. Der Baum oder das Gehölz ist durch eine Baumschutzsatzung oder Vorschriften zum Arten- und Biotopschutz im BNatSchG oder im SächsNatSchG geschützt. Erforderliche Unterlagen Antrag (formlos) mit folgenden Angaben Standort des Gehölzes Art und Größe des Gehölzes zum Grundstück (Gemarkung und Flurstücknummer) ausführliche Begründung Ersatzleistung Auch wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, kann es vorkommen, dass Sie von der Behörde angehalten werden, Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder zu Ersatzzahlungen verpflichtet werden. Verstoß Verstöße gegen die oben erläuterten Verbote können mit Bußgeldern bis EUR 50. Formloser antrag baumfällung master.com. 000 bestraft werden. Weiterführende Informationen Schutzgebiete in Sachsen Artenschutz Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft –> örtliche Besonderheiten (soweit bestehend) Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Antrag auf Baumfällung Antrag - Antragsteller - Eigentümer - Baum - Fällen - Genehmigung - Gemeinde In der Regel sollte der Antragsteller auf eine Baumfällung auch der Eigentümer des Baumes sein. Auch Nachbarn oder andere Personen können einen Antrag auf das Fällen eines Baumes stellen, wenn sie sich durch diesen beeinträchtigt fühlen. Allerdings empfiehlt es sich immer vorher mit dem Eigentümer des Baumes zu sprechen, die Beeinträchtigung zu erklären und das Einverständnis auf die Baumfällung einzuholen. Die öffentlich-rechtliche Genehmigung auf Baumfällung ersetzt nicht die privatrechtliche Zustimmung des Eigentümers des Baumes. Die Gemeinde kann in eine nachbarschaftliche Auseinandersetzung bezüglich eines störenden Baumes nicht eingreifen. Solche Streitigkeiten können nur auf dem privaten Rechtsweg geklärt werden. Schneiden von Gehölzen und Fällen von Bäumen | Stadt Chemnitz. Nach der Antragstellung auf eine Baumfällung prüft die Untere Naturschutzbehörde, ob ein ausreichender Grund für das Fällen vorliegt. Die Behörde legt auch fest, ob eine Ersatzpflanzung erforderlich und möglich ist.