Verzicht Auf Schlussrechnung Betreuung In Online

10). Während der Verzicht bislang durch einen Erlassvertrag (§ 397 Absatz 1 BGB) erfolgen musste, wird das Regel-Ausnahme-Verhältnis jetzt umgekehrt. Dies erscheint im Hinblick auf die große Anzahl von mittellosen Betreuten und von Fällen einfacher Vermögensverwaltung gerechtfertigt. Auf das Recht, die Erstellung einer Schlussrechnung zu verlangen, ist der Berechtigte durch den Betreuer hinzuweisen. Es erscheint sinnvoll, diesen Hinweis vom bisherigen Betreuer erteilen zu lassen. Wird die Betreuung einverständlich aufgehoben, hat der Betreuer ohnehin Kontakt zu seinem bisherigen Betreuten. Verzicht auf schlussrechnung betreuung in de. Endet die Betreuung durch Tod des Betreuten, wird der Betreuer im Rahmen seiner Herausgabepflicht nach Absatz 1 versuchen, die Erben zu ermitteln, so dass er im Erfolgsfalle auch ihnen den entsprechenden Hinweis erteilen kann. Um dem Betreuer Klarheit zu verschaffen, ob er noch eine Schlussrechnung erstellen muss oder nicht, wird die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Erteilung einer Schlussrechnung auf sechs Wochen begrenzt, beginnend mit dem Zugang des Hinweises.

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Sofern der vormals Betreute oder sein Rechtsnachfolger (z. B. Erbe) auf die Rechenschaft durch den Betreuer verzichtet, darf das Gericht zur Durchsetzung dieser Pflicht gegen den Betreuer jedoch ein Zwangsgeld nicht mehr anordnen. Sollten der vormals Betreute (oder sein Rechtsnachfolger) diese Verzichtserklärung wiederum anfechten, z. News: Betreuungsrecht - Keine Rechnungslegung durch Betreuer nach dem Tod des Betreuten - Online petition. weil nachträglich Umstände bekannt werden, welche die Redlichkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Rechenschaft in Zweifel ziehen, so ist ein Prozess um die Wirksamkeit der Anfechtung vor dem Prozessgericht auszufechten. [220] III. Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigter/Vermächtnisnehmer Rz. 175 Sofern Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Betroffenen Auskunftsrechte geltend machen, ist an den Einsatz eines Ergänzungspflegers zu denken. In der Praxis tritt häufig folgende Konstellation ein: Ehepartner errichten ein Ehegattentestament (Berliner Testament) und setzen ihre Abkömmlinge nach dem Tod des Letztversterbenden zu deren Erben ein.

Die Vermögensverwaltung durch den Sohn erfolgte ausschließlich in seiner Eigenschaft als gerichtlich bestellter, gesetzlicher Betreuer. 2. Auch ein Auskunftsanspruch zwischen Miterben scheidet aus. 3. Auskunftsanspruch nach betreuungsrechtlichen Vorschriften: 1890 BGB beinhaltet die Pflicht des Betreuers, nach Beendigung der Betreuung über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen. Er ist nach dem Tod des Betreuten sinngemäß anzuwenden. Grundsätzlich bedeutet dies, dass der Betreuer mit einem Überblick über seine gesamte Verwaltungstätigkeit neben der bloßen Rechnungslegung auch deren sachliche Rechtfertigung darlegen soll. Grundsätzlich erstreckt sich diese Rechenschaft über die gesamte Zeit der Betreuung, bzw. der Vermögensverwaltung. Soweit der Betreuer jedoch nach § 1890 S. Betreuungsvollmacht | Entlastungserklärung erteilt, Haftungsverzicht erklärt: Auskunftsrechte sind erloschen. 2 BGB gegenüber dem Betreuungsgericht seine Rechnungslegungspflicht erfüllt hat, genügt die Bezugnahme auf diese Rechnungslegung. Der Betreuer als sog. "befreiter Betreuer" war nach §§ 1857 a, 1908 i BGB von der Pflicht zur regelmäßigen Rechnungslegung befreit.