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§ 266 StGB (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend. Untreue 266 schema st4. § 247 StGB Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. § 248a StGB Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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aa) Vermögensbetreuungspflicht bb) Verletzung dieser Pflicht Auch tatsächliches Verhalten cc) Vermögensnachteil 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz II. Rechtswidrigkeit III. Schuld VI. Strafe Strafantrag, §§ 266 II, 247, 248 a StGB Besonders schwerer Fall, §§ 266 II, 263 III StGB

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StGB eine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten. Diese Befugnis kann durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumt worden sein. 2. Missbrauch Als Tathandlung fordert die Untreue in Form des § 266 I 1. StGB den Missbrauch der Befugnis. Dies ist das rechtsgeschäftliche Handeln im Rahmen des rechtlichen Könnens unter Überschreitung des rechtlichen Dürfens. Der Täter macht folglich im Außenverhältnis mehr, als er im Innenverhältnis darf. Beispiel: Absprachewidriger Verkauf einer Sache zu einem niedrigen Preis. 3. Untreue 266 schema therapy. Vermögensbetreuungspflicht Weiterhin ist für die Untreue im Bereich der ersten Alternative eine Vermögensbetreuungspflicht erforderlich. Vom BGH wird diese Vermögensbetreuungspflicht als ein fremdnützig typisiertes Schuldverhältnis von einiger Bedeutung. Es wird insofern eine gewisse Selbständigkeit im Umgang mit fremdem Vermögen in Form einer Hauptpflicht verlangt, die von gewisser Dauer und von einem gewissen Umfang ist.

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(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). (7) (weggefallen) Schlagworte Vermögensnachteil § 266 II StGB Untreue Missbrauchstatbestand § 266 I 1. Alt. StGB Vermögensbetreuungspflicht Aufbau der Prüfung - Untreue, § 266 I 1. StGB Die Untreue ist in § 266 StGB geregelt und hat zwei Alternativen. Der Missbrauchstatbestand ist in § 266 I 1. StGB geregelt. § 266 StGB - Untreue | iurastudent.de. Die Untreue wird – wie üblich – drei- bzw. vierstufig aufgebaut. I. Tatbestand 1. Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis Der Missbrauchstatbestand der Untreue setzt zunächst eine Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis voraus. Der Täter braucht somit im Rahmen des § 266 I 1.

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Darüber hinaus nimmt der BGH eine schädigende konkrete Vermögensgefährdung als auch das Vorliegen eines endgültigen Vermögensschadens an. Denn die schwarzen Kassen seien unter Ausschluss des Vermögensinhabers geführt und diesem entzogen worden. Letztlich stünde der Entziehung des Vermögenswertes keine schadensabwendende direkte Kompensation gegenüber. Tipp: Schau dir hier unser Video zum Treuebruchtatbestand der Untreue gem. 1 StGB an! VII. Fazit Das Verständnis der Untreue dürfte Ihnen leichter fallen, wenn Sie die Parallele zu den Regeln der Stellvertretung, §§ 164 ff BGB, und zum Betrug ziehen, § 263 StGB. Schema zur Untreue, § 266 StGB - Elchwinkel. Mit diesem Vorwissen verbleibt nicht mehr allzu viel Neues zum Lernen. Der Korrektor wird Ihr Wissen und das Ziehen von Parallelen mit reichlich Punkten belohnen.

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Ebenfalls zum Geschäftsbereich des K gehört auch ein eingerichtetes System zur Zahlung von Bestechungsgeldern. Diese werden auf Auslandskonten in Lichtenstein und Dubai gelagert, die nicht unter dem Namen der S-AG geführt werden und nicht ordnungsgemäß verbucht werden. K hatte dieses System von W (Vorgänger des K) übernommen. Der Vorstand der S-AG hat über dieses System keine Kenntnis und billigt dieses auch nicht. Vielmehr widerspricht die Einrichtung eines solchen Systems dem ausdrücklichen Verbot der Zahlung jeglicher Schmiergelder. Um zwei Aufträge zu bekommen zahlte K Bestechungsgelder in Millionenhöhe. Basierend auf den erlangten Aufträgen erwirtschaftete die S-AG einen Gewinn von mehr als 100 Mio. Untreue 266 schema part. €. 2. Lösung Nach Ansicht des BGH erfüllt K den Tatbestand des § 266 Abs. 2 StGB. Grund hierfür sei, dass das tatbestandsrelevante Verhalten des K darin liege, dass er die Gelder nicht ordnungsgemäß gebucht und der S-AG offenbart habe. Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt im Unterlassen.

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