Beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug

Behörden und Gerichte möchten erforderliche Dokumente meist in der betreffenden Zielsprache vorliegen haben. Insoweit muss eine Übersetzung angefertigt werden. Olingua Übersetzungen ist Ihr Partner bei Übersetzungen Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs benötigen, helfen wir Ihnen gern dabei weiter. Fachgerecht und mit einem unschlagbaren Preis/Leistungsverhältnis übersetzen wir Ihnen das Dokument innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Für jedes Themenfeld haben wir nämliche einen passenden, meist muttersprachlichen Übersetzer. So garantieren wir Ihnen eine professionelle Übersetzung in die Sprache Ihrer Wahl. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Ihr ausländisches Dokument in die deutsche Sprache übersetzt werden soll, oder ob Sie eine fachgerechte Übersetzung Ihres deutschen Handelsregisterauszugs in eine andere Weltsprache wünschen. Als Übersetzungssprachen bieten wir Ihnen beispielsweise: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Niederländisch, Arabisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch, Tschechisch, Persisch, Griechisch, Italienisch oder Rumänisch und viele weitere Weltsprachen an.
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Dazu müssen Sie den Handelsregisterauszug entsprechend beantragen und von einem beglaubigten und rechtlich dazu befähigten Übersetzer übersetzen lassen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es nur wenige Übersetzer, die in der Lage sind beglaubigte Übersetzungen anzufertigen und entsprechend mit ihrem rechtlich gültigen Stempel versehen. Die SemioticTransfer AG verfügt über ein breites Spektrum an genannten beglaubigten Übersetzern. Dabei sind die professionellen Übersetzer nicht nur rechtlich befähigt ihren Handelsregisterauszug zu übersetzen, sondern verfügen darüber hinaus noch über Muttersprachenkenntnisse in der zu übersetzenden Sprache und einschlägige Erfahrung bei der Übersetzung von Handelsregisterauszügen. Bei der SemioticTransfer AG sind Sie deshalb in guten Händen, wenn es darum geht Ihren Handelsregisterauszug zu übersetzen und mit dem offiziellen Stempel zu beglaubigen, sodass Ihnen im Ausland keinerlei Barrieren im Weg zu stehen vermögen. Gratis Offerte jetzt anfordern

Beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug Kostenlos

Das Regis­ter ist in zwei Abtei­lun­gen, näm­lich die Abtei­lun­gen A (HRA) und B (HRB) geglie­dert, in denen Kauf­leu­te nach ihrer Rechts­form sor­tiert ein­ge­tra­gen sind. Die maß­geb­li­chen Ein­tra­gun­gen betref­fend Kauf­leu­te wer­den vom Han­dels­re­gis­ter als Han­dels­re­gis­ter­aus­zü­ge zur Ver­fü­gung gestellt. In welchen Fällen benötigen Sie typischerweise die beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs? Die beglau­big­te Über­set­zung eines Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs benö­ti­gen Sie je nach Sach­la­ge ent­we­der betref­fend Ihr eige­nes oder ein frem­des Unternehmen. Dabei wird es prak­tisch immer um Ihre Geschäf­te mit dem Aus­land gehen, nur sind zwei grund­sätz­lich ver­schie­de­ne Kon­stel­la­tio­nen zu unter­schei­den: Wenn Sie etwa eine Nie­der­las­sung im Aus­land grün­den möch­ten, benö­ti­gen Sie die Über­set­zung "ihres" Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs zur Doku­men­ta­ti­on der Exis­tenz und Ver­hält­nis­se Ihres Unter­neh­mens gegen­über dem Ausland.

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Die Übersetzung muss in einer Zielsprache erfolgen, die als offizielle Landessprache anerkannt ist. In einigen Staaten wie Finnland gibt es mindestens zwei Amtssprachen. In dem genannten Fall Finnisch und Schwedisch. Aus Erfahrung ist die Sprache zu bevorzugen, die am weitesten im Zielstaat verbreitet ist. In dem hier aufgeführten Beispiel erfolgt die beglaubigte Übersetzung in finnischer Sprache. Sie beantragen den Handelsregisterauszug beim zuständigen deutschen Gericht, bei dem die Handelsregistrierung erfolgte. Anschließend überreichen Sie uns für die beglaubigte Übersetzung das Dokument und teilen uns mit, in welcher Sprache oder für welches Land Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen. Ist die Niederlassung oder Filiale eines ausländischen Unternehmens in Deutschland geplant, benötigen deutsche Behörden zwingend die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges aus dem Staat, in dem das Unternehmen registriert und eingetragen ist. Anzumerken ist außerdem, dass das Originaldokument vor der Übersetzung durch die Botschaft oder das Konsulat, welches als ausländische Vertretung in Deutschland ansässig ist, beglaubigt wurde.

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Beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs Handelsregisterauszug für Unternehmen Unser Übersetzungsbüro Zürich Translate übernimmt gerne die Übersetzung und Beglaubigung Ihres Handelsregisterauszugs. Für die Gewerbeanmeldung im Ausland – zum Beispiel bei der Eröffnung einer Tochtergesellschaft, dem Verkauf des Unternehmens oder der allgemeinen Durchführung von Geschäften mit ausländischen Partner/innen – benötigen Unternehmen oftmals eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs. Dieser enthält grundlegende Informationen zu Ihrem Unternehmen wie den Namen der Firma, den Firmensitz und die Anschrift, den Unternehmensgegenstand und die bisherigen Eintragungen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Handelsregisterauszug in der Regel nur 3 Monate (maximal 6) gültig ist. Aus diesem Grund lassen Sie bitte nur eine aktuelle Version Ihres Dokuments in die jeweilige Amts- oder Muttersprache übersetzen. Unsere Leistungen Um von Behörden, Gerichten oder Verwaltungsorganen anerkannt zu werden, muss eine Übersetzung von offiziellen Dokumenten das Beglaubigungsvermerk eine/r/s/ vereidigten Übersetzer/in enthalten.

Beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug Englisch

Ver­trau­en Sie auf erfah­re­ne Juris­ten und Sprach­mitt­ler aus Hamburg. Was ist das Handelsregister und wozu dient es? Das deut­sche Han­dels­re­gis­ter ein bei dem jeweils ört­lich zustän­di­gen Amts­ge­richt (Regis­ter­ge­richt) geführ­tes, öffent­li­ches Ver­zeich­nis. In die­sem Ver­zeich­nis müs­sen oder kön­nen Kauf­leu­te nach nähe­rer Maß­ga­be des deut­schen Han­dels- und Regis­ter­rechts ein­ge­tra­gen sein. Das Han­dels­re­gis­ter soll es Wirt­schafts­teil­neh­mern ermög­li­chen, sich über bestimm­te, wich­ti­ge Tat­sa­chen betref­fend Kauf­leu­te und Unter­neh­men ver­läss­lich zu infor­mie­ren ( Publi­zi­täts­funk­ti­on). Der Rechts­ver­kehr soll sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass bestimm­te im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­ge­ne oder nicht ein­ge­tra­ge­ne Umstän­de vor­lie­gen bzw. nicht vor­lie­gen. So sol­len red­li­che Wirt­schafts­teil­neh­mer vor Schä­den geschützt wer­den, die ihnen durch einen Irr­tum ent­ste­hen könn­ten, der durch einen Drit­ten ver­ur­sacht ist.

Falls keine Gesellschafterliste veröffentlicht wurde, wird selbstverständlich für die Gesellschafterliste keine Gebühr berechnet. Beim Komplett-Angebot beträgt der Preis ohne Gesellschafterliste 29, -€ (anstatt 33, 50€). Widerrufsrecht Sie haben das Recht, Ihren Auftrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die fristgemäße Absendung einer Erklärung an die, Allinger Str. 85, 82178 Puchheim Das Widerrufsrecht erlischt in dem Moment, in dem Ihre Anfrage an das zuständige Registergericht weiterreicht (was in der Regel innerhalb von weniger als 24h nach Auftragseingang geschieht).