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Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht. Grundlagen der Mitarbeitervertretungsordnung Jede Einrichtung braucht eine Mitarbeitervertretung. Träger und Mitarbeiter(innen) müssen das sicherstellen (§1a). Mav vorsitzender aufgaben tv. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter(innen) in der Einrichtung statt (§§ 4, 21, 22). MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 26). MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft (§ 27). MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung (§ 39). Rechte der Mitarbeitervertretung Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 29) sowie bei ordentlichen (§ 30) und außerordentlichen (§ 31) Kündigungen nach Ablauf der Probezeit. Darüber hinaus hat die MAV ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 32) und ein Antragsrecht (§ 37) in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.

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MAV Mitglieder dürfen aufgrund Ihres Amtes keine Benachteiligungen erfahren, sie dürfen keine Belohnungen hierfür erhalten. MAV und Dienststellenleitung sind verpflichtet vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig rechtzeitig über alles hierzu Erforderliche zu informieren und auf dem Verhandlungswege Lösungen zu finden. Die MAV handelt als Gremium, der/die Vorsitzende und / oder die Stellvertretende Vorsitzende vertreten die MAV gegenüber der Dienststellenleitung. § 26 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung | Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) im Bistum Dresden-Meißen. MAV und Dienststellenleitung haben gemeinsam für eine gute Zusammenarbeit zu sorgen und das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken. Aufgaben der GMAV - Gesamtmitarbeitervertretung Diese wird durch die Delegierten der jeweiligen örtlichen MAV-en aus deren Reihe für jeweils vier Jahre gewählt. Aufgaben der GMAV sind: Belange, die mehr als eine Einrichtung betreffen, in der Regel alle Einrichtungen bei DfM, werden von der Gesamtmitarbeitervertretung mit der Geschäftsführung (ggf. mit von der GF delegierten Personen) verhandelt.

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Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in der Einrichtung und Wahrnehmung der im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) vorgesehenen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung. (3 a) Auf Verlangen eines der Mitarbeitenden ist ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuzuziehen bei einem Gespräch mit dem Dienstgeber über 1. personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten, die zur Gefährdung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses führen können oder 2. den Abschluss eines Änderungs- oder Aufhebungsvertrages. Mav vorsitzender aufgaben train. (4) Die Mitarbeitervertretung wirkt an der Wahl zu einer nach Artikel 7 GrO zu bildenden Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts mit, soweit eine Ordnung dies vorsieht. Übersicht I. § 1 § 1 a § 1 b § 2 § 3 § 4 § 5 II. § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 §§ 11 a bis 11 c § 12 § 13 § 13a § 13b § 13c § 13d § 13e § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 III. § 21 § 22 III a § 22 a IV. § 23 § 24 § 25 V. § 26 § 27 § 27a § 27b § 27c § 28 § 28a § 29 § 30 § 30a § 31 § 32 § 33 § 34 § 35 § 36 § 37 § 38 § 39 VI.

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Der Dienstgeber hat die MAV z. B. anzuhören und ihr die Gelegenheit zur Mitberatung bei bestimmten Themen wie Kündigung, Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu geben. Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, höher oder rückgruppiert werden. Die MAV arbeitet als Team und trifft sich in regelmäßigen Sitzungen. Die MAVO schreibt vor, dass Mitarbeitervertreter für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer sonstigen Arbeit freizustellen sind. MAV-Vorsitzende Mechthilde Wiemers E-Mail: mechthilde. Gesamt-Mitarbeitervertretung | Johanniter. wiemers(at)

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Mitberatung besteht u. bei: Außerordentlichen Kündigungen ordentliche Kündigungen in der Probezeit Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfs dauerhafter Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte (Outsourcing) Aufstellung von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Verlangen der in Anspruch genommenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Darüber hinaus hat die MAV ein Initiativrecht. Demnach kann sie der Dienststellenleitung Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmungs- und Mitberatungsangelegenheiten schriftlich vorschlagen und diese muss dazu Stellung nehmen. Dienstvereinbarungen Die Dienstvereinbarung ist das zentrale Instrument der MAV zur Gestaltung der betrieblichen Belange aller Beschäftigten. Die Dienstvereinbarung (DV) ist ein Vertrag der zwischen Dienststellenleitung und MAV abgeschlossen werden kann. Aufgaben und Struktur der Gesamt-Mitarbeitervertretung. DV sind für alle Beteiligte verbindlich. Zwischen der Dienststellenleitung und der MAV wurden u. folgende Dienstvereinbarungen abgeschlossen: Dienstvereinbarungen Diese Dienstvereinbarungen fanden Sie bisher in Ihrer Einrichtungen im so genannten "Orangen Ordner".

Die Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV) ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten der Johanniter GmbH (Krankenhäuser und Reha-Kliniken). Zu unseren GMAV gehören derzeit das Johanniter-Krankenhaus Bonn, das Waldkrankenhaus Bonn, die Kinder und Jugendpsychiatrie Neuwied, das Ev. Krankenhaus Bethesda in Mönchengladbach und das Johanniterstift Berlin-Lichterfelde. Die GMAV ist gemäß § 6 Abs. Mav vorsitzender aufgaben zum abhaken. 2 MVG für beteiligungspflichtige Aufgaben zuständig, soweit sie Mitarbeitende aus mehreren oder allen Dienststellen betreffen. Darüber hinaus übernimmt die GMAV die Aufgaben einer Mitarbeitervertretung, wenn vorübergehend in einer Dienststelle im Sinne von § 3 Abs. 2 MVG eine Mitarbeitervertretung nicht vorhanden ist. Unsere Einrichtungen verfügen oftmals über eigene Mitarbeitervertretungen, um für die Rechte der Mitarbeitenden vor Ort zu einzustehen. Vorsitz des GMAV Ralph Wegner (Vorsitzender) Hildegard Küsterarent (stellv. Vorsitzende) Gaby Schumacher (stellv. Vorsitzende) Rafael Schnitzler (stellv.