Anfragen Aus Dem Br - Wirtschaftsausschuss - Forum Für Betriebsräte

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(3) Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere 1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens; 2. die Produktions- und Absatzlage; 3. das Produktions- und Investitionsprogramm; 4. Rationalisierungsvorhaben; 5. Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden; 5a. Fragen des betrieblichen Umweltschutzes; 6. Wirtschaftsausschuss betriebsrat fragen die. die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen; 7. die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen; 8. der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben; 9. die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks; 9a. die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, sowie 10. sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) vom 12.

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So begleiten wir Sie auf Wunsch in schwierigen Prozessen (zum Beispiel Sanierung) und nehmen dabei auch mit Ihnen zusammen relevante Gespräche mit der Geschäftsführung oder externen Unternehmensberatern wahr. Alle Maßnahmen werden individuell auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort abgestimmt. Wir bieten Ihnen für jede Frage eine "maßgeschneiderte Lösung" bieten. Erst mit einer Mindestanzahl an Mitarbeitern in einem Unternehmen kann der Betriebsrat einen Wirtschaftsausschuss bestellen. Dieser hat, anders als der Betriebsrat, erweiterte Informationsrechte gegenüber der Geschäftsführung. Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten - Arbeitnehmerkammer Bremen. Nach den §§ 106 ff des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist der Wirtschaftsausschuss ein "Hilfsorgan" des Betriebsrates. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße soll der Wirtschaftsausschuss den Betriebsrat bei wirtschaftlichen Themen unterstützen. Die Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten mit dem Unternehmer und die Unterrichtung des Betriebsrates gehören zu seinen Aufgaben. Um einen Wirtschaftsausschuss gründen zu können, müssen regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sein.

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So können Sie mit mehr Wissen, besseren Argumenten und größerem Selbstbewusstsein in die nächste Verhandlungsrunde gehen. Expertentipp: Sachverständige hinzuziehen Sie haben das Recht, Sachverständige hinzuziehen, um sich bei der Analyse und Auslegung des Jahresabschlusses unterstützen zu lassen (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Wirtschaftsausschuss betriebsrat fragen mit. Argumentationsgrundlage für den Arbeitgeber Der Arbeitgeber benutzt den Jahresabschluss auch, um geschäftliche und strategische Entscheidungen gegenüber dem Betriebsrat zu begründen. Beispiel: Ihre Geschäftsleitung sagt Ihnen, dass die Personalaufwandsquote in Ihrem Betrieb deutlich höher ist als beim wichtigsten Konkurrenten aus der Branche. Daraus folgert sie, dass unbedingt Personalkosten gesenkt werden müssen. Wenn Sie den Jahresabschluss nun auswerten und daraus abgeleitete Kennzahlen und Schlussfolgerungen prüfen und kritisch hinterfragen können, sind Sie ein großes Stück weiter. Im hier geschilderten Fall müsste die Arbeitnehmervertretung sich folgende Fragen stellen: Wie lässt sich die Personalaufwandsquote berechnen?

Wurde der Wirtschaftsausschuss durch den Gesamtbetriebsrat bestellt, endet die Amtszeit, wenn die Amtszeit der Mehrheit der Gesamtbetriebsratsmitglieder abgelaufen ist. Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten?