Wahl Zur Konzern- Und Gesamt- Bzw. Bezirks- Und Hauptschwerbehindertenvertretung – Komsem

Ist das nicht das Gleiche? Nein, ist es nicht. Bei der SBV-Wahl dürfen zum Beispiel leitende Angestellte als "Beschäftigte" mitwählen, sofern sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind. Bei der BR-Wahl sind leitende Angestellte dagegen komplett ausgeschlossen, weil sie nicht zu den wahlberechtigten "Arbeitnehmern" gezählt werden. Tipp: Auch Betriebsräte dürfen für die SBV kandidieren. Ein Doppelamt ist erlaubt. Keine Briefwahl Im vereinfachten Wahlverfahren der SBV-Wahl ist die Briefwahl generell ausgeschlossen. Wahl Ges. SBV vereinfachtes Wahlverfahren mit Briefwahl ? - SBV-Forum - Forum für Betriebsräte. Gewählt wird in der Wahlversammlung, bei der sich alle Wahlberechtigten treffen, ihre Wahlvorschläge einbringen und ihre Stimme direkt abgeben. SBV-Stellvertreter getrennt wählen Zweitplatzierte der SBV-Wahl sind nicht automatisch Stellvertreter. Die Wahl der Vertrauensperson und die der SBV-Stellvertreter sind zwei getrennte Verfahren. All diese Beispiele zeigen eines ganz deutlich: Eine sorgfältige Vorbereitung ist ebenso wichtig wie eine gewissenhafte Durchführung der Wahl.

Wahl Ges. Sbv Vereinfachtes Wahlverfahren Mit Briefwahl ? - Sbv-Forum - Forum Für Betriebsräte

Oder hat sich diesbezüglich etwas geändert? Hallo Tina, da scheint sich für das vereinfachte Wahlverfahren endlich demnächst was zu ändern nach dem Entwurf des Art. 13b Teilhabestärkungsgesetz, BT-Drs. 19/28834 v. 21. 04. 2021 Danach kann künftig die Wahlversammlung der SBV im vereinfachten Wahlverfahren auch "mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen" nach § 28 Abs. 1 SchwbVWO. Der eigentliche Wahlakt darf aber nicht per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen, sondern nur per Briefwahl laut § 11 SchwbVWO "entsprechend". Der § 28 Abs. 2 SchwbVWO ermöglicht während der COVID-19-Pandemie die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) nach der Durchführung einer Wahlversammlung nach Absatz 1. Inkrafttreten erfolgt kurzfristig am Tag nach Verkündung des Gesetzes (Art. 14 Abs. 2 Teilhabestärkungsgesetz).... Beste Grüße Beiträge: 70 Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14 Änderung der Wahlordnung von » Freitag 11. Juni 2021, 23:44 § 28 SchwbVWO neue Fassung wurde für das vereinfachte Wahlverfahren mit Wirkung vom 10.

Ein Wahlleiter oder eine Wahlleiterin leitet die Wahl (§ 20 SchwbVWO). Sie oder er wird von den anwensenden Wahlberechtigten mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahlversammlung beschließt - ebenfalls mit einfacher Stimmenmehrheit -, wie viele stellvertretende Mitglieder zu wählen sind. Die Vertrauensperson und die stellvertretenden Mitglieder werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Mehrere stellvertretende Mitglieder werden in einem Wahlgang gewählt. Stimmzettel und Auszählung Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt. Auf dem Stimmzettel sind von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter die Kandidat/innen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname und Vorname aufzuführen. Die Stimmzettel und Wahlumschläge müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. Unmittelbar nach Beendigung des Wahlaktes zählt die Wahlleiterin oder der Wahlleiter die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.