Antrag Baumfällung Muster 4

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Antrag Baumfällung Muster 2019

Baumfällung in Hamburg – Brauche ich eine Fällgenehmigung? Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 01. März durchgeführt werden. Denn Bäume sind Lebensräume. Beispielsweise leben bis zu 6. 000 Tierarten, davon zwischen 500 und 600 Insekten, von einer einzelnen Eiche. Diese Baumschutzverordnung gilt jedoch nicht für Obstbäume und für Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 25 cm, gemessen in 130 cm Höhe. Auch das Beschneiden von Hecken (Entfernung des Jahreszuwachses) fällt nicht unter die Baumschutzverordnung. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt der Stadt Hamburg entnehmen: Merkblatt – Baumschutzhinweise der Stadt Hamburg (PDF) Ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung brauchen oder nicht, ist in der Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg festgelegt. Dies trifft in der Regel auf alle Laub- und Nadelbäume zu, deren Stammumfang auf 1, 30 Meter Höhe 78, 5 cm oder mehr beträgt. Antrag baumfällung muster 2019. Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg (PDF) Den Baumfällantrag können Sie online ausfüllen und per Post an ihr zuständiges Bezirksamtes schicken: Formular Baumfällantrag, Stadt Hambug (PDF) Die für Sie zuständige bezirkliche Behörde können Sie telefonisch unter der Rufnummer 4 28 28 0 (Telefonischer Hamburg Service) erfragen oder im Internet unter Angabe ihrer Adresse ermitteln: Behördenfinder Wir beraten Sie gerne!

Antrag Baumfällung Muster

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie Auskunft über die Lage des Grundstückes und den Baumbestand geben. Natürlich müssen Sie Ihren Antrag auch begründen und Ersatzpflanzungen vorschlagen. Im Frühjahr und Sommer ist das Fällen aus Tierschutzgründen nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?

Die Baumschutzsatzung gilt nicht für: Bäume im Wald; Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in öffentlich gewidmeten Straßen; Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen; Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen. Anträge für Baumfällgenehmigungen können beim Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde – gestellt werden - siehe Formular Baumfällantrag (pdf, 394KB) Download Link.