Erweiterte Melderegisterauskunft Muster

Beschreibung der Dienstleistung Aus dem Melderegister/ -archiv kann über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden. Kann der Auskunftssuchende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen, so darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen. Bearbeitung einfache Melderegisterauskünfte – in der Regel sofort bei besonderen Ermittlungen kann eine einfache bzw. Melderegisterauskunft (erweiterte). erweiterte Melderegisterauskunft nicht sofort erteilt werden erweiterte Melderegisterauskünfte sind schriftlich an die zuständige Stelle zu richten Erforderliche Unterlagen Personalausweis für eine einfache Melderegisterauskunft muss der/die Antragsteller/in Daten der gesuchten Person benennen, die eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung der/des Betroffenen ermöglichen bei einer erweiterten Melderegisterauskunft sind zusätzlich eine schriftliche Begründung und ggf. die Vorlage geeigneter Nachweise erforderlich Zusätzliche Hinweise Einfache Melderegisterauskunft (an Dritte): Auf persönliche oder schriftliche Anfragen (siehe Formulare) gibt die Meldebehörde Auskünfte über: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Wohnanschriften sofern die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
  1. Erweiterte melderegisterauskunft master 1

Erweiterte Melderegisterauskunft Master 1

Eine erweiterte EMA wird somit z. B. von Versicherungen angefordert, die aus versicherungstechnischen Gründen z. das genaue Abmelde- oder Sterbedatum benötigen. Quelle: Supercheck Newsletter Anmeldung für Neukunden: Hier klicken

Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen. 1. Angaben zur gesuchten Person Familienname Vorname Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Anschrift Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche. 2. Ihre Personalien sowie Anschrift 3. Erweiterte melderegisterauskunft master 1. Verwendung für gewerbliche Zwecke: Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Gewerblich ist hierbei jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt. Wird die beantragte Auskunft nicht für eigene Zwecke eingeholt (Auftragsdatenverarbeitung), sind der Name des Auftraggeber oder der Auftraggeber sowie der gewerbliche Zweck, einzutragen, den der Auftraggeber mit der beantragten Auskunft verfolgt.