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Was ist das "Vorenthalten von Arbeitsentgelt"? Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzt in gewissem Maße ein besonderes Vertrauen voraus. Neben dem rein beruflichen Arbeitsverhältnis können über diesem hinaus auch persönliche, mithin freundschaftliche Verhältnisse und / oder treuhänderische Verwaltungsverhältnisse hinsichtlich Geldleistungen und Transaktionen entstehen. Dabei will der Gesetzgeber in § 266a StGB Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen und Vertrauensbrüche durch den Arbeitgeber unter Strafe stellen, das sogenannte Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Tatvorwurf: Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Dieses liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben in Bezug auf das Entgelt seines Arbeitnehmers oder treuhänderische Vereinbarungen verletzt. "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt": § 266a StGB (1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vorenthalten Von Arbeitsentgelt - § 266A Stgb &Ndash; Kujus Strafverteidigung

In einer groß angelegten Aktion hat das Hauptzollamt Duisburg im Jahr 2009 umfangreiche Unterlagen in einer Taxizentrale aus der Umgebung beschlagnahmt. Hintergrund der Aktion war die Bekämpfung von Schwarzarbeit im Taxigewerbe. Nach der Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen wurden im Jahr 2014 etliche Strafverfahren gegen Taxiunternehmer und Fahrer eingeleitet. Gegenstand der Ermittlungsverfahren waren unter anderem der Vorwurf der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gem. §266a StGB. Nach diesem Tatbestand macht sich ein Arbeitgeber strafbar, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter, nicht, oder nicht pünktlich an die zuständigen Sozialversicherungsträger (z. B. an die Krankenkassen) abführt. In den meisten der Fälle hatten die beschuldigten Taxiunternehmer mehrere Personen als geringfügig Beschäftigte angestellt und für diese, formal korrekt, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt Strafgesetzbuch. Die Zollbehörde ging jedoch aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen davon aus, dass die Fahrer erheblich mehr Stunden gearbeitet hätten, als dies bei einer geringfügigen Beschäftigung zulässig gewesen wäre.

Tatvorwurf: Vorenthalten Von Arbeitsentgelt

Ins Visier der Ermittlungen gerät dabei der GmbH-Geschäftsführer, der Vorstand der Aktiengesellschaft oder der Einzelunternehmer. Eine weitere Besonderheit ergibt sich aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Dieses weißt nämlich dem Zoll die Befugnis zur Ermittlung zu und nicht, wie sonst üblich im Strafverfahren, der Polizei. Diese Besonderheit hat in der Praxis oft größere Auswirkungen als vermutet, denn die Ermittlungen des Zolls sind nicht selten, nicht so fundiert, wie man das von der üblichen Polizeiarbeit kennt. Dies bringt erhebliche Chancen in der Verteidigung. Gerade im Bereich der Schwarzarbeit arbeitet der Zoll viel mit Schätzungen, Hochrechnungen und Vermutungen, die häufig vor Gericht nicht standhalten. Vorenthalten von Arbeitsentgelt - § 266a StGB – KUJUS Strafverteidigung. Die Folgen einer Verurteilung sind verheerend. Die nachzuzahlenden Beiträge berechnen sich aus den Zahlungen, die an den Scheinselbstständigen oder Schwarzarbeiter bezahlt wurden. Gerade im Falle des (Schein)Selbständigen, dem z. ein Stundenlohn von 60 € bezahlt wird (weil damit ja auch die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Einkommensteuer und die Krankenversicherung abgedeckt werden soll) führt das dazu, dass man davon ausgeht, bei den 60 € würde es sich um eine Nettozahlung handeln.

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Das Gericht kann nach seinem Ermessen auch von der Strafe absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach die Höhe der nichtgezahlten Beiträge der zuständigen Stelle mitteilt und schriftlich begründet bzw. die Beträge innerhalb einer bestimmten Frist nachzahlt (vgl. 6 StGB).

Fehlerhafte Einschätzung eines Werk- oder Dienstvertrags Schon die fehlerhafte Einschätzung eines Werk- oder Dienstvertrags – bei dem es sich in Wirklichkeit um eine abhängige Beschäftigung handelt – kann zur strafbewehrten vorsätzlichen Hinterziehung führen. Eine zulässige Arbeitnehmerüberlassung kann nur vorliegen, wenn diese im Vertrag auch ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Nichtzahlung von Beiträgen stellt Straftatbestand dar Der Arbeitgeber ist gemäß § 28e Abs. 1 SGB IV originärer und alleiniger Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dies gilt auch unabhängig davon, ob er vom Lohnabzug gemäß § 28g SGB IV Gebrauch gemacht hat oder noch machen kann, und auch unabhängig davon, ob er seiner Lohnverpflichtung an den Arbeitnehmer nachgekommen ist oder nicht. [2] Dass somit in § 266a Abs. 1 StGB die vorsätzliche Nichtzahlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber strafrechtlich gestattet ist, rechtfertigt sich durch die besondere Schutzbedürftigkeit der Aufbringung der Mittel zur Sozialversicherung.