Antrag Leistungen Zur Sicherung Des Lebensunterhalts

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für: Klassenfahrten und Schulausflüge, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, ergänzende Lernförderung, Mittagessen in Schulen oder Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches. Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe Ihrer tatsächlichen angemessenen Miet- und Heizkosten. In Ausnahmefällen Übernahme von Schulden zur: Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Sicherung Ihrer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, z. B. Schulden beim Energieversorger. Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge. Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Bundesportal | Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie: Das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, aber die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht voll erwerbsgemindert sind, werdende Mutter ab der 13.

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Hinweise Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (Restleistungsvermögen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich, aber nicht dauerhaft). Weiterführende Links § 27 - 40 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die Hilfe zum Lebensunterhalt müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit. Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus. Antragstellung | Kommunales Jobcenter. Das Sozialamt muss über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird. Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid. In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit enthalten, dagegen Widerspruch einzulegen.

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000) oder ein angemessenes Hausgrundstück. Diese werden bei der Berechnung der Leistungen nicht einberechnet. Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

Für Mitteilungen zu Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nutzen Sie bitte die Veränderungsmitteilung und reichen diese mit den entsprechenden Nachweisen in Ihrem Jobcenter ein.