Eu Verordnung 1194 2012

2. Für alle Spezialprodukte ist in Produktinformationen jeglicher Form der vorgesehene Verwendungszweck anzugeben ebenso wie der Warnhinweis, dass sie nicht zur Verwendung in anderen Anwendungen bestimmt sind. Im Lampendschungel der EU [Update] – Nachricht - Elektropraktiker. In den zur Konformitätsbewertung nach Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG erstellten technischen Unterlagen sind die technischen Parameter aufzuführen, aufgrund deren das Produkt speziell für den angegebenen vorgesehenen Verwendungszweck ausgelegt ist. Die Parameter können gegebenenfalls so angegeben werden, dass sensible Geschäftsinformationen, die mit den Rechten des geistigen Eigentums des Herstellers zusammenhängen, nicht offengelegt werden. Wird das Produkt in einer Verpackung in Verkehr gebracht, die Informationen enthält, die dem Endnutzer vor dem Kauf sichtbar anzugeben sind, ist auf der Verpackung sowie in allen anderen Formen der Produktinformation Folgendes gut sichtbar und deutlich lesbar anzugeben: der vorgesehene Verwendungszweck und der Hinweis, dass das Produkt zur Raumbeleuchtung im Haushalt nicht geeignet ist.
  1. Eu verordnung 1194 2012 statutory guidance

Eu Verordnung 1194 2012 Statutory Guidance

Wie hilft die 3-in-1-Dimmingfunktion über DALI Heute nimmt die digitale Steuerung einen immer größeren Stellenwert ein. Damit die analogen Meanwell Schaltnetzteile auch digital angesteuert werden können, hat der Hersteller MeanWell bereits das DAP-04 auf den Markt gebracht. Mit dem DAP-04 ist das Dimmen der Meanwell Schaltnetzteile mit 3-in-1 Dimmingfunktion über DALI möglich. Dieser DALI Adapter integriert vier Adressen zum Anschluss von vier Schaltnetzteilen mit analogem Dimming-Eingang, und übersetzt DALI in analoge Signale. Dadurch ermöglicht er den Einsatz aller, mit analogem Dimming-Eingang ausgestatteten LED-Netzteilen mit DALI. Als Enabling Technologie kommt EnOcean, ZigBee oder Bluetooth für Meanwell Schaltnetzteile in Frage. Gekürzte Version, der Originalartikel ist erschienen in der Markt & Techik "Trendguide 4" vom 28. 5. Eu verordnung 1194 2012 1. 2014, (Autor Karin Zühlke). Textauszüge mit freundlicher Genehmigung des WEKA-Verlags, Inhalt ohne Gewähr

Für wen gilt die Regelung? Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure der betroffenen Lichtquellen und separaten Betriebsquellen (ausgenommen sind die in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung aufgeführten Lichtquellen und separaten Betriebsquellen), deren Produkte innerhalb der EU verkauft ("in Verkehr gebracht") oder in Betrieb genommen werden sollen. Ebenfalls betroffen sind Hersteller und Importeure umgebender Produkte (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel). Wer ist zuständig? Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter. Aktuelle Änderungen Änderung vom 23. Februar 2021 (Inkrafttreten am 01. Juli 2021 bzw. Eu verordnung 1194 2012 download. 01. September 2021) Die Änderungen betreffen die Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" und Artikel 4 "Entnahme von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten". Der Artikel 7 "Umgehung und Software-Aktualisierungen" wird neu gefasst und der Artikel 12 "Äquivalenz der Konformität während des Übergangszeitraums" neu eingefügt. Der Artikel 4 Abs. 5 der Änderungsvorordnung sieht vor, dass die Anhänge I bis IV gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert werden.