Lic.Iur. Zürcher Bernadette - Zürich, Sozialversicherungsrecht: Startseite

Das schweizerische Sozialversicherungsrecht ist durch seine einzelnen Sozialversicherungszweige gekennzeichnet. Das Sozialversicherungsrecht regelt die Risikotragung für die Wechselfälle des Lebens: Mutterschaft und Geburt, Unfall, Krankheit und Invalidität, Hilflosigkeit sowie Alter, Tod und Verwittwung oder Verwaisung. Die Sozialversicherung ordnet die Folgen des Eintritts eines Sozialen Risikos. Das Abdecken eines Sozialen Risikos ist das prägende Kennzeichen der Sozialversicherung. Zusammenfassend kann die Sozialversicherung wie folgt umschrieben werden: Die Sozialversicherung ist eine öffentlich-rechtlich normierte Versicherung, welche Soziale Risiken abdeckt, wobei die Versicherungsträger keine gewinnorientierte Tätigkeit ausüben (Ueli Kieser, Schweizerisches Sozialversicherungsrecht, 2. Sozialversicherungsrecht - Rechtsberatung UP für Unfallopfer & Patienten. Auflage, 2017, N 1/13). Das Sozialversicherungsrecht umfasst die nachfolgenden Versicherungszweige und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG): AHV, IV, Ergänzungsleistungen (Zusatzleistungen, Beihilfen und Zuschüsse), Berufliche Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen und die Arbeitslosenversicherung.

  1. Sozialversicherungsrecht - Rechtsberatung UP für Unfallopfer & Patienten

Sozialversicherungsrecht - Rechtsberatung Up Für Unfallopfer &Amp; Patienten

in einer Notlage sind. Die Sozialhilfe wird nur an Personen mit rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz ausgerichtet. Weiterlesen → Selbständigerwerbende haben Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe, wenn ihre eigenen Mittel für ihren Lebensunterhalt und den der Familienangehörigen nicht ausreichen (§ 16 SHG). Es kommen auch für Selbständigerwerbende die allgemeinen Bestimmungen über die wirtschaftliche Hilfe sowie die SKOS-Richtlinien zur Anwendung. Aus den Mitteln der Sozialhilfe werden aber keine Geschäftsschulden übernommen (Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich; SKOS-Richtlinen, H. 7). Weiterlesen → Im Kanton Zürich richtet sich die Hilfe für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung nach besonderen Vorschriften des Regierungsrates (§ 5a des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich, SHG). Anwalt sozialversicherungsrecht zürich. Alle anderen Ausländer ohne Aufenthaltsrecht, die unberechtigt in der Schweiz sind und nicht zur Ausreise veranlasst werden können, haben nur Anspruch auf Nothilfe im Sinne derjenigen Mittel, die für eine menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind (§ 5c SHG und Art.

Alle Arbeitnehmer sind ab einem bestimmten Mindesteinkommen bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse = BVG) versichert. Säule => Als dritte Säule im engeren Sinn gilt das steuerbegünstigste Sparen (Bankkonto, Versicherungspolice). Im weiteren Sinn werden die rein privaten Vorsorgemöglichkeiten (z. B. Lebens- und Rentenversicherung, Hauskauf) darunter verstanden. Alters- und Hinterbliebenenversicherung = AHV Minimalunterstützung im Alter bzw. für Witwen und Waisen / Einkommensersatz an Versicherten bzw. Hinterlassene alle Personen (Schweizer und Ausländer) mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sowie Schweizer Bürger, die im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft sind. Anwalt sozialversicherungsrecht zurich hotels. Finanzierung / Beiträge: Erwerbstätige ca. 8, 4%, dies wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen Nichterwerbstätige je nach Vermögen und Renteneinkommen Selbständig Erwerbender ca. 7, 8% vom Jahreseinkommen Invalidenversicherung = IV Unterstützung für Verunfallte, bei denen aufgrund der Verletzung klar ist, dass sie nie mehr voll arbeitstätig sein können.