Was Endet Hier Eingeschränktes Halteverbot
Gesetze und Verkehrszeichen zum Halteverbot Das Halteverbot ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in mehreren Paragraphen sowie ergänzend durch Verkehrsschilder geregelt. So heißt es in der StVO unter anderem: § 12 Halten und Parken (1) Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. (§ 12 Abs. 1 StVO) § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen (8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten. (§ 18 Abs. 8 StVO) § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Halteverbot nach Zeichen 283 - Rechtsportal. (§ 37 Abs. 1 StVO) Bei Verstößen droht ein Verwarngeld. Die Verkehrsschilder dienen zur Ergänzung, um das Halteverbot zu regeln. Zwei Schilder sind besonders wichtig und weit verbreitet: das absolute Halteverbot (Zeichen 283) und das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286).
Was Endet Hier Eingeschränktes Halteverbot 1
An Taxiständen und in einem Kreisverkehr ist das Halten ebenfalls verboten. Je nach Einzelfall wurden allerdings Urteile gefällt, die eine Regelausweitung als rechtmäßig anerkannt haben. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass längeres Warten im eingeschränkten Halteverbot erlaubt ist, wenn der Fahrer auf einen Mitfahrer wartet und im Vorfeld verabredet wurde, dass der Mitfahrer nach kurzer Zeit erscheint (BayObLG DAR 1979, 198). Gemäß eines Urteils des Oberlandesgericht Hamm dürfen Taxifahrer im eingeschränkten Halteverbot auch länger als drei Minuten halten, um zu kassieren und eine Quittung auszustellen (OLG Hamm DAR 1958, 339). Auch wenn Gerichte immer mal wieder Toleranz walten lassen, sollte dies von den Fahrern nicht ausgereizt werden. Parken im eingeschränkten Halteverbot: Strafen | autozeitung.de. Beispielsweise wird eine Wartezeit von mehr als zehn Minuten im eingeschränkten Halteverbot nur selten akzeptiert. Gleiches gilt, wenn der Verkehr durch das Halten zu sehr beeinträchtigt wird.