Sonstige Nachricht Ans Finanzamt

Hallo! Nachdem ich vor 4 Monaten meine Steuererklärung über Mein Elster abgeschickt habe und in der Zwischenzeit nichts gehört habe möchte ich bei meinem Finanzamt den aktuellen Stand der Bearbeitung erfragen. Soweit ich das verstehe kann ich dies über "Sonstige Nachrichten an das Finanzamt" tun. Leider kann ich meine Nachricht nicht abschicken, da mir meine Steuernummer fehlt. Ich bin 2017 umgezogen und habe somit ein neues Finanzamt und warte auf die Zuteilung der neuen Steuernummer über meinen Steuerbescheid. Aus diesem Grund ist mir auch noch keine Bearbeiter etc. im neuen Finanzamt zugewiesen, den ich direkt konktaktieren könnte für die oben stehenden Frage. DATEV Kommunikation Finanzverwaltung. Das Feld Steuernummer kann in dem Formular Sonstige Nachrichten jedoch nicht leer bleiben, um dies abzuschicken. Gibt es hier einen Trick den ich übersehe? Ich gehe davon aus, dass ich nicht meine alte Steuernummer (anderes Bundesland) angeben kann, um keine Verwirrung zu stiften oder was meint ihr? Ich bin um jegliche Hinweise dankbar!

Sonstige Nachricht An Das Finanzamt 2

Welche Gebühren oder Kosten fallen an? Sonstige nachricht an das finanzamt 2. Das Angebot von Mein ELSTER ist ein kostenloser Service der Steuerverwaltung. Bei der Nutzung einer Zertifikatsdatei fallen keine Kosten an. Nutzer, die sich für die Login Optionen Sicherheitsstick oder Signaturkarte interessieren, benötigen aber bereits bei der Registrierung einen Sicherheitsstick oder eine unterstützte Signaturkarte für Authentifizierung plus Kartenleser, die sie im Vorfeld kaufen müssen oder aber bereits besitzen. Diese Optionen sind mit Kosten verbunden.

Diese Aufgabe ist den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw. ) gesetzlich vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhaltes geht. Datensicherheit und Verschlüsselung E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie dem Finanzamt per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen. Ihr Finanzamt kann Ihnen jedoch nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sonstige Nachricht ans Finanzamt. Wenn Sie die Antworten des Finanzamtes auf Ihre E-Mail-Anfragen generell per E-Mail erhalten möchten - auch wenn es um die Klärung persönlicher Sachverhalte geht - ist es erforderlich, dass Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu erklären. Bitte beachten Sie hierbei, dass ein Verzicht auf die Verschlüsselung elektronisch übermittelter Daten nur für die Sie persönlich betreffenden Daten gilt. Betreffen Anfragen mehrere Personen (z. Ehegatten bei Zusammenveranlagung, Gesamtschuldner, Gesellschafter bei Personengesellschaften), muss der Verzicht auf die Verschlüsselung von allen Betroffenen vorliegen.