Reitplakette - Stadt Köln

Somit berlegt man sich 3 mal, ob man auf Wegen reiten, die verboten sind 22. 2006, 23:36 Die Gelbe Plakette zum Ausreiten! Hilfe! # 19 Zitat von janna-b Es geht nicht um die Reitwege, zumindest nicht in Hessen. Somit berlegt man sich 3 mal, ob man auf Wegen reiten, die verboten sind Quasi ein Nummernschild fr`s Pferd, wie beim Auto 22. Pferd ausreiten plakette lesen. 2006, 23:39 Die Gelbe Plakette zum Ausreiten! Hilfe! # 20 Wo find ich denn raus, ob ich sowas brauche?

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Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchten, benötigen Sie nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gelbe Reitplaketten. Diese Reitplaketten müssen Sie gut sichtbar, beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anbringen und mit den aktuellen Jahresaufklebern versehen. Für die Übersendung der aktuellen Aufkleber, die jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres gelten, wird eine Reitabgabe erhoben. Diese dient der Unterhaltung und Anlage von Reitwegen. Bei Fragen wenden Sie sich an: Frau Binder-Schön Telefon: 0221 / 221-30160 Fax: 0221 / 221-24612 Benötigt werden Erstantrag: Bitte senden Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und mit Ihrer Adresse an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Pferd ausreiten plakette ablesen. Die Antragstellerin, der Antragsteller muss volljährig sein. Verlängerung: Wenn Sie bereits Reitkennzeichen besitzen, werden Ihnen automatisch am Anfang eines neuen Jahres die aktuellen Jahresaufkleber zu geschickt. Verlust oder Beschädigung Die Nummern der Reitplaketten sind einmalig.

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Möchte eine neue Halterin, ein neuer Halter des Pferdes vorhandene Reitplaketten übernehmen, kann sie oder er unter Angabe der Plakettennummer einen Neuantrag stellen. Hierzu muss die schriftliche Zustimmung der vorherigen Halterin oder des vorherigen Halters vorliegen. Die Nummern der Reitplaketten sind einmalig. Bei Verlust oder Beschädigung kann dieses Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden. Sollten Sie ein oder beide Reitkennzeichen verlieren, so zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an. Kreisverwaltung Mettmann / Reiten & Reitplakette. Die Reitplakette ist in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Hinweis zum Pferdepass Für jedes Pferd muss ein Pferdepass, auch Equidenpass genannt, ausgestellt werden. Sie können den Pass bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Telefon: 02581 / 63620 beantragen. Im Equidenpass werden bestimmte Identifikationsmerkmale des Pferdes vermerkt. Er ist bei jedem "Verbringen" des Tieres, beispielsweise beim Transport zum Tierarzt oder zum Turnier, mitzuführen. Die Besitzerin oder der Besitzer bestimmt im Pferdepass außerdem, ob das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf.

Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, benötigen Sie eine gültige Reitplakette. Außerdem müssen Sie einige Vorschriften beachten, da das Reiten auf einigen Wegen nicht gestattet ist. Reitweg Die Übersichtskarte der Reitwegemöglichkeiten finden Sie unten bei den Links Wo darf geritten werden? Ein Blick auf die Reitwegekarte hilft weiter. In der freien Landschaft ist das Reiten auch auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Reitplaketten (Pferde, gelaende, ausreiten). Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Eine Karte über die betroffenen Neandertalbereiche finden Sie in der nebenstehenden Randbox.