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Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema "ausländerkritische Äußerungen". Bei einer Demonstration zum Thema "Gegen Ausländergewalt und Inländerfeindlichkeit" rief einer der Teilnehmer gemeinsam mit anderen rhythmisch die Parolen "Deutschland den Deutschen – Ausländer raus – Hoch die nationale Solidarität – Deutsch, sozial und national", reckte dabei jeweils seinen rechten Arm hoch und ballte seine Faust. Er trug schwarze Kleidung und eine ähnliche Frisur wie die anderen, aber keine Bomberjacken und Springerstiefel. Auf Spruchbändern war zu lesen "Das System schaut zu – Wir wehren uns". Wie andere Gerichte, z. B. das BVerfG in seinem Beschluß vom 04. 02. 2010, Az. 1 BvR 369/04, zu finden in NJW 2010, 2193, und der BGH in seinem Urteil vom 14. Beschluss > 5 Ws 480/06 und 605/06 Vollz | KG Berlin - Gefangener hat kein Recht auf Aushändigung ausländerfeindlicher Aufkleber < kostenlose-urteile.de. 03. 1984, Az. 3 StR 36/84, zu finden in BGHSt 32, 310 = NJW 1984, 1631, sprach das OLG Köln in seinem Beschluß vom 16. 10. 2012, Az. III-1 RVs 196/12 – 82 Ss 54/12, den Angeklagten vom Vorwurf der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB frei, weil diese Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen.

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Als Motiv benannte der Mann persönliche Beziehungsprobleme mit dem tatsächlichen Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse. Dieser hatte mit den Aufklebern nichts zu tun und war selbst überrascht worden. Für die Kriminalpolizei ist der Fall nun geklärt. Sie hat wegen des Ereignisses Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rottweil wegen Sachbeschädigung und Verleumdung erstattet.

Strafgefangenen steht kein Anspruch gegen die Haftanstalt auf Aushändigung von Aufklebern zu, die einer Postsendung beilagen und die einen ausländerfeindlichen Inhalt haben. Dies hat das Kammergericht entschieden. Der Antragsteller verbüßt wegen Gewaltdelikten und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Tegel. Anfang 2006 ging für ihn eine von einem privaten Absender herrührende Postsendung ein. Die Anstalt händigte ihm diese aus, behielt aber die als Beilagen in demselben Umschlag übersandten sechs Aufkleber der NPD ein. Diese haben unter anderem folgenden Inhalt: - "Berlin bleibt deutsch! NPD Die Nationalen, " - "Jeder ist Ausländer. Nur nicht dort, wo er hingehört. NPD Die Nationalen" - "Gute Heimreise. Jetzt NPD Die Nationalen" Hintergrundbild: links: vier Frauen mit viel Gepäck, davon drei mit Kopftüchern, vor einem Gittertor stehend, rechts: ein Minarett. Auf Antrag des Gefangenen hatte eine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin zunächst entschieden, dass die Aufkleber an den Antragsteller herauszugeben seien.