Amif Geförderte Projekte Leicht Gemacht

I) Bundesministerium für Inneres Abteilung V/4 - Förderungen Mag. Amif geförderte projekte mit. Thomas Mühlhans Minoritenplatz 9 1014 Wien, Postfach 100 +43 1-53126-2785 bmi-V-4(at) Beauftragte Behörde (BKA) - Integration Bundeskanzleramt –Sektion II: Integration, Kultusamt und Volksgruppen Abteilung II/3 - Förderungen Integration Stellvertretung: Mag. Bernadette Zsoldos Postanschrift: Ballhausplatz 2 Besuchsanschrift: Minoritenplatz 8 1010 Wien +43 501150-4214 egration(at) Beauftragte Behörde (ÖIF) Österreichischer Integrationsfonds Säule Förderungen und Europäische Fonds Mag. a Carla Pirker Landstraßer Hauptstraße 26 1030 Wien +43 1-7151051-100 ef(at)

  1. Amif geförderte projekte ideen
  2. Amif geförderte projekte für
  3. Amif geförderte projekte mit
  4. Amif geförderte projekte im

Amif Geförderte Projekte Ideen

Auf der Seite der Generaldirektion Migration und Inneres der EU -Kommission (siehe Linkliste) finden Sie weitere Informationen über Fördermöglichkeiten sowie das " Snapshots-Booklet ", auf dem ausgewählte EU -geförderte Best-Practice Projekte aus allen Mitgliedstaaten mit Fotos vorgestellt werden. Amif geförderte projekte für. Ebenso ist auf der Website das E-Book " More Snapshots " zum AMIF zu finden. Evaluierung Die Evaluierung dient den EU -Gremien als wichtige Entscheidungshilfe bei der Entwicklung von Zielen und Förderschwerpunkten. Der aktuelle Evaluierungsbericht steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Amif Geförderte Projekte Für

Die Aufteilung auf die einzelnen spezifischen Ziele/Prioritäten/Maßnahmenbereiche sind dem Nationalen Programm für den AMIF zu entnehmen. Projekte werden grundsätzlich bis zu 75% gefördert. Beteiligte aus anderen Mitgliedstaaten sind nicht notwendig. Einzelziele und Programmstruktur Die inhaltliche Ausrichtung des AMIF wird durch das siebenjährige nationale Programm für die Förderperiode 2014 bis 2020 beschrieben. Die Inhalte wurden im Programmdialog zwischen Deutschland und der EU-Kommission festgelegt. Im nationalen Programm teilen sich die spezifischen Ziele in nationale Ziele und diese wiederum in AMIF-Prioritäten bzw. Amif geförderte projekte im. Maßnahmen auf. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die spezifischen Ziele und die nationalen Ziele. Die einzelnen AMIF-Prioritäten sind dem Nationalen Programm zu entnehmen.

Amif Geförderte Projekte Mit

Ebenfalls finden Sie nachfolgend den Entwurf der Förderrichtline des AMIF 2021-2027, die Öffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens des BAMF für die Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied in den Begleitausschuss sowie das Konzept zur Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit. Umsetzung des AMIF 2021-2027 Was ist der AMIF? Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ( AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU -Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. EU Fördermittel, Weiterbildung, Beratung & Evaluation mit emcra - News-Einzelansicht. Was sind die Ziele des AMIF 2021-2027? Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen: Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht- EU -Bürgern Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU -Mitgliedsstaaten An wen richtet sich die Förderung des AMIF 2021-2027?

Amif Geförderte Projekte Im

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) – Säule Förderungen und Europäische Fonds – übernimmt die Funktion als Beauftragte Behörde im Rahmen der Abwicklung des Fonds und unterstützt und begleitet beide Behörden und die Projektträger während des gesamten Ablaufs. Aufruf und Antragsstellung Um eine Förderung aus Mitteln des AMIF kann nur während der Aufrufphase angesucht werden. Eine Beantragung von Förderungen außerhalb der festgesetzten Fristen ist nicht möglich. AMIF-Projekt SPuK Bund 4 - SPuK. Diesbezüglich relevante Informationen werden von den Behörden auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht sowie mittels E-Mail-Verteiler bekanntgegeben. Rechtsgrundlagen Für den AMIF sind insbesondere folgende rechtliche Grundlagen maßgeblich: Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres und des Bundeskanzleramts zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2014 – 2020 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen Verordnung (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für die Fondsverwaltung Verordnung (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Kontakt Zuständige Behörde (BM.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständige Behörde für die EU-Fonds Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Diese Branchen werden gefördert Mit dem "Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds" fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Weiterentwicklung des europäischen Asylsystems, sowie die legale Migration, Integration und Rückkehr von Flüchtlingen. Laut Satzung liegt der Förderschwerpunkt im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe. Die inhaltliche Ausrichtung des Förderfonds wurde von Deutschland für die Förderperiode von 2014 bis 2020 beschrieben. Die EU-Kommission hat das nationale Programm mit seinem Beschluss vom 19. 3. 2015 genehmigt. AMIF: Liste der geförderten Projekte – Micado-Migration. Voraussetzung für die Förderung Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Fördermittel können von allen Organisationen in Deutschland oder der Europäischen Union beantragt werden. Der Förderantrag ist online auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu finden.

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger. Projekte können durch Antragsteller allein oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden. Das BAMF hat fünf dezentrale Bewilligungszentren (BZ) geschaffen, um interessierte Träger zu beraten, Zuwendungsempfänger intensiver zu unterstützen und Anträge zu prüfen. Das für Antragsteller aus NRW zuständige BZ hat seinen Sitz in Düsseldorf. Das Zentrum begleitet die Träger von der Antragstellung bis zur Prüfung der Schlussnachweise ("Begleitung aus einer Hand") und initiiert den fachlichen Austausch der Projekte. Zukünftig sollen insbesondere die Bundesländer stärker in die Programmdurchführung und Auswahl der Projekte einbezogen werden. Sie haben dadurch voraussichtlich einen größeren Einfluss auf das Votum des BAMF als bisher. Das Antragsverfahrung für den AMIF soll transparenter und einfacher für Antragsteller werden.