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Was bedeutet Kindeswohl? (© hiddencatch –) Kindeswohl oder auch "Wohl des Kindes" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher im Familienrecht, im Adoptionsrecht, im Jugendhilferecht sowie im Recht von Scheidungsfolgen von immenser Bedeutung ist und der das gesamte Wohlergehen eines Kindes umschreibt. Anwalt Für Familienrecht in Nürnberg jetzt finden! | Das Telefonbuch. Bedeutung von Kindeswohl Um das Wohlergehen eines Kindes bestimmen zu können, wird das Kindeswohl anhand folgender Kriterien beurteilt: Haltung des Kindes sowie dessen Eltern zur Gestaltung ihrer Beziehungen im Falle einer Trennung / Scheidung Innere Bindungen des Kindes Kindeswille Kontinuität und Stabilität von Erziehungsverhältnissen Positive Beziehungen zu beiden Elternteilen Beispiel: Kindeswohl bei Scheidung der Eltern Insbesondere ist das Wohl des Kindes bei der Trennung beziehungsweise Scheidung seiner Eltern von Bedeutung. Grundsätzlich behalten beide Elternteile auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Ein Elternteil hat gemäß 1671 Abs. 1 BGB allerdings das Recht, das alleinige Sorgerecht für das Kind zu beantragen.

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Die Gefährdung des Kindeswohls kann in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden: Vernachlässigung des Kindes Erziehungsgewalt und Misshandlung Sexuelle Gewaltanwendung Kinder haben laut der deutschen Rechtsprechung ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, und der Staat als "Wächter" hat dafür zu sorgen, dass ihnen dieses Recht auch zugesprochen wird. Wird nun festgestellt, dass eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben ist, muss der Staat eingreifen und das betreffende Kind schützen, wofür ihm gemäß § 1666 BGB diverse Möglichkeiten zur Verfügung stehen; als letzte Möglichkeit hierfür kommt eine Entfernung des Kindes aus dem Familienverband in Betracht. Ist das betreffende Kind bei einem Verbleib in seiner Familie seelisch oder körperlich nachhaltig gefährdet, so wird seinen Eltern das Recht auf Erziehung abgesprochen.

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Genauso ist es möglich, den Güterstand durch einen Vertrag während der noch bestehenden, intakten Ehe zu ändern.

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Gütergemeinschaft (© Zerbor -) Die Gütergemeinschaft ist eine von drei Formen des Güterstandes. Wenn zwei Personen heiraten, entsteht von Gesetzes wegen normalerweise der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ist aber auch möglich die Gütergemeinschaft zu wählen. Prägend für die Gütergemeinschaft ist, dass das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten ist. Die drei Güterstände sind: Zugewinngemeinschaft definiert in den §§ 1363 bis 1390 BGB, Gütergemeinschaft, definiert in den §§ 1415 bis 1518 BGB, Gütertrennung, definiert in dem § 1414 BGB. Kanzlei Rank | Anwalt Familienrecht Nürnberg. Der Begriff des Güterstands der Gütergemeinschaft beschreibt die Vermögensverhältnisse so, dass das Einzelvermögen der Ehepartner oder der Partner der eingetragenen Lebensgemeinschaft zu einem Gemeinschaftsvermögen wird, wenn die Ehe geschlossen ist. Die Gütergemeinschaft ist in den §§ 1415 bis 1518 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgebildet. Wahlgüterstände Die zwei Güterstände Gütergemeinschaft und Gütertrennung nennt man Wahlgüterstände.

Findet die Ehe nicht durch Scheidung, sondern vielmehr durch das Ableben des Ehegatten ein Ende, geht der steuergünstige Zugewinnausgleich, den eine Zugewinngemeinschaft bedeuten würde, verloren. Das Erbe muss zur Gänze versteuert werden. Fehlt zudem eine Einsetzung als Erbe, kann der überlebende Partner keine weiteren Ansprüche geltend machen. Grundsätzlich Wahlgüterstände, also Gütergemeinschaft oder Gütertrennung, müssen immer in einem Ehevertrag niedergelegt werden. Existiert kein entsprechender Vertrag, dann wird die Zugewinngemeinschaft angenommen. In § 1408 Absatz 1 BGB ist zu lesen: 'Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. ' Es ist zwingend notwendig, die Entscheidung über einen der Wahlgüterstände beim jeweils zuständigen Amtsgericht einzutragen. So erlangt diese Vereinbarung auch im Außenverhältnis rechtliche Gültigkeit. Im Übrigen besteht auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens die Möglichkeit, einen Ehevertrag aufzusetzen.