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Betreuungsrecht Landkreis Lüneburg - Fachdienst 54 Jugend und Familie Postanschrift: Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Leistungsbeschreibung Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf. Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben. Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

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Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Landkreis Lüneburg hat sich die Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel gesetzt, so dass diese besonders aufgefordert werden, sich zu bewerben. Wir freuen uns, wenn Sie sich bis zum 29. 05. 2022 über unser Online-Bewerberportal direkt auf unserer Homepage unter bewerben. Landkreis Lüneburg - Fachgebiet Personal - Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Tel. : 04131 26-1748, Herr Minks Bei Bewerbungen per E-Mail hängen Sie bitte Ihre Unterlagen als PDF-Datei an.

- Betreuung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten und des Ausschusses zur Endlagersuche; - Leitung des Fachgebietes Rettungsdienst; - Bearbeitung der Aufgaben nach dem Nds. Rettungsdienstgesetz; - Bearbeitung von Konzessionsangelegenheiten für Brandmeldeanlagen; - Bearbeitung von Anträgen auf Aufschaltung von Brandmeldeanlagen; - Rufbereitschaftsdienst im Rahmen der Unterbringung nach dem NPsychKG. Aus aktuellem Anlass werden Aufgaben des Zivilschutzes mit entsprechenden Konzepten und Maßnahmen im gesamten Fachdienst neu konzeptioniert werden müssen. Das sollten Sie mitbringen: - Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder die abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in). Darüber hinaus kommen Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) mit einem abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudium in einem wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Bereich in Betracht.