Land OberÖSterreich - FÖRderungsrichtlinien Des Landes OberÖSterreich FÜR Abwasseranlagen Im Alpinen Bereich

200 kg TS/h) Faulanlage 3 Faulbehälter à 10. 400 m³ Inhalt (31. 200 m³) Aufenthaltszeit 30 d Faulschlamm-Entwässerung 3 Zentrifugen mit Polymerkonditionierung 3. 300 kg TR/h Endstoffgehalt 25 - 30% 2 Schlammsilos à 250 m³ Klärschlamm-Entsorgung Verbrennung im RHKW-Linz ENERGIEPRODUKTION Faulgasanfall (65% CH4), 18. 000 m³/d Deponiegasanfall (45% CH4), 13. Kleinkläranlagen. 000 m³/d Gasmisch/-speicherbehälter 5. 000 m³ Biomethananlage 450 Nm³CH4/h 6 BHKW (Gasmotore) à 650 kWel (3. 900 kWel) Überschusswärme zur Fernwärmeversorgung

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Baubeginn: Mit den Bauarbeiten darf erst nach Einreichung der vollständigen Projektsunterlagen bei der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (Eingangsdatum der vollständigen Förderungsansuchen (siehe Downloads)) begonnen werden. Detailierte Informationen siehe Merkblatt Kleinkläranlage (unter Downloads) Bei Abwasserentsorgungsanlagen bis einschließlich 50 EW (PKAB) Investitionskostenzuschuss für bis zu 4 zu entsorgende Objekte (Gesamtförderung von Bund und Land (NÖ WWF)) Förderausmaß € 2. 800, 00 für Abwasserreinigungsanlagen bis 4 EW 60 € 300, 00 zusätzlich für jeden weiteren Einwohnerwert (EW) Allgemein gilt: Die Summe der von Bund und Land gewährten Förderungsmittel darf nicht höher sein als der Betrag der durch Firmenrechnungen (exkl. USt. ) nachgewiesen wird. Förderung kleinklaeranlagen oberösterreich . Bei Abwasserentsorgungsanlagen über 50 EW (KABA) Investitionskostenzuschuss für bis zu 4 zu entsorgende Objekte (Gesamtförderung von Bund und Land (NÖ WWF)) Förderausmaß 60% der förderbaren Investitionskosten Allgemein gilt: Die Summe der von Bund und Land gewährten Förderungsmittel darf nicht höher sein als der Betrag der durch Firmenrechnungen (exkl.

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Wassergenossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz. § 7 Ausmaß der Förderung Für Abwasserbehandlungsanlagen wird unter Anrechnung der Bundesförderung (UFG 1993) bis 31. 12. 2016 eine Beihilfe bis max. 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Erhalt der Förderung ist das Datum des Einlangens des vollständigen Förderansuchens beim Land Oberösterreich, wobei eine Umsetzung des Projektes innerhalb von max. 2 Jahren zu erfolgen hat. Förderfähig sind folgende Kosten: Fremdleistungen ohne Mehrwertsteuer, die durch Vorlage von Firmenrechnungen mit Zahlungsbelegen (im Original) nachzuweisen sind. Eigenleistungen nach den Sätzen des Maschinenringes. Die Eigenleistungen werden mit max. Förderung kleinkläranlage oberösterreich wahl. 35 Prozent der gesamt förderfähigen Investitionskosten begrenzt und müssen plausibel nachgewiesen werden. § 8 Förderungsansuchen und Auszahlung Ansuchen: Ansuchen um Gewährung der Beihilfe sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars beim Amt der Oö.

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Ausnahmen: Vorrübergehende Maßnahme bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation Sammlung von Abwässern aus Objekten oder Objektteilen, die vom Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation angenommen sind In einem Zeitraum von 4 Wochen darf nicht mehr als 30m 3 häusliches Abwasser anfallen und die Speicherkapazität der Senkgrube muss für zwei Monate ausreichen. Entsorgung der Senkgrubeninhalte Ausbringung in die Landwirtschaft (Bestimmungen des Oö. Bodenschutzgesetzes müssen eingehalten werden) Entsorgung bei einer geeigneten Übernahmestelle ( z. B. Förderungen für den Trinkwasserbereich. bei der nächstliegenden Kläranlage) Jeder Senkgrubenbesitzer trägt eine große Verantwortung gegenüber Menschen, Tier und Umwelt. Er ist zu einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung verpflichtet, das heißt er muss für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Entleerung der Senkgrube sorgen. Die Gemeinde kann zur Erleichterung der Entsorgung der Senkgrubeninhalte einen Entsorgungsdienst eingerichtet haben. Erkundigen Sie sich auf Ihrem Gemeindeamt!

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Das Land behält sich vor, durch Fachkräfte jederzeit Einblick in das Baugeschehen, sowie in Aufzeichnungen und Abrechnungsunterlagen nehmen zu können. § 2 Zielsetzungen Flächendeckender Grundwasserschutz im Alpinen Raum durch erforderliche Anpassung der Abwasserbehandlungsanlagen an den Stand der Technik. Hochqualifizierte und geordnete Abwasserbeseitigung im Alpinen Raum bzw. Reduktion der anfallenden Abwässer zum Schutz des Bodens, des Grundwassers und der Oberflächenwässer vor weiteren Belastungen und Verunreinigungen. Schaffung und Erhalt wasserwirtschaftlich sinnvoller Abwasserbeseitigungsstrukturen, d. h. Kleinkläranlagen und Senkgruben nur dort, wo aufgrund der dünnen Besiedelung andere Lösungen ( z. Förderung kleinkläranlage oberösterreich impft. B. Abwassergenossenschaften, Anschluss an zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen) nicht möglich oder zielführend sind. Die technisch einwandfreie Errichtung und/oder Anpassung von Abwasserbehandlungsanlagen im Alpinen Raum bei zumutbaren Kosten für die Förderungswerber. § 3 Gegenstand der Förderung Abwasserbehandlungsanlagen ( z. Abwasserreinigungs-, Abwasserableitungs- und Abwassersammelanlagen), die im Rahmen der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000 +" errichtet bzw. angepasst werden.

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Für die Errichtung einer Kleinkläranlage für bis zu 4 entsorgende Objekten außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Es muss sich um eine Abwasserentsorgungsanlage für bis zu vier zu entsorgende Objekte außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten handeln und für die der Anschluss an eine öffentliche Anlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Diese Anlagen werden auch Pauschal-Kleinabwasserbeseitigungsanlagen (PKAB) genannt. Landwirtschaftliche Nebengebäude sind in die Summe der zu entsorgenden Objekte nicht einzubeziehen. Ab 5 Objekten ist eine Förderung als öffentliche Anlage möglich. Kläranlagen Oberösterreich | AQUA Umwelttechnik GmbH. (siehe weiterführende Links) Das zu entsorgende Objekt muss vor dem 1. Jänner 2015 bestanden oder eine vor dem 1. Jänner 2015 baurechtliche Bewilligung aufgewiesen haben. Wird ein vor dem 1. Jänner 2015 bestehendes Objekt durch ein neues ersetzt, so muss dieses an derselben Stelle errichtet werden und darf maximal die gleiche Grundfläche haben (andernfalls erfolgt eine aliquote Kürzung).

700 Objekte an Abwassersysteme angeschlossen und 122 km Kanal saniert werden. " Der heute erreichte, sehr hohe Standard in der Abwasserreinigung konnte durch den Ausbau von Kanalisationsanlagen, Regenwassernutzung und Kläranlagen auf technisch höchstem Niveau erreicht werden.