Versicherungskarte Und Aufrechnungsbescheinigungen

Denn je länger die fehlenden Zeiten zurückliegen, desto schwieriger kann es werden, Nachweise zu erhalten. Rentenstelle | Hansestadt Wesel am Rhein. Arbeitgeber, Krankenkassen und Arbeitsagenturen müssen die Unterlagen nur für eine gewisse Zeit aufbewahren. Sind die Unterlagen erst einmal vernichtet, dann können Sie die fehlenden Zeiten eventuell nicht mehr nachweisen. Diese Zeiten können bei Ihrer Rente dann nicht berücksichtigt werden. Der Berater oder die Beraterin der Deutschen Rentenversicherung rechnet für Sie beispielsweise auch aus, ob und wann Sie vorzeitig in Rente gehen könnten und mit welchen Abschlägen Sie dann rechnen müssen.
  1. Rentenstelle | Hansestadt Wesel am Rhein
  2. Rente: Wer in diesem Jahr in den Ruhestand wechseln kann und welche Unterlagen nötig sind

Rentenstelle | Hansestadt Wesel Am Rhein

Wer diese Option, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, nutzen möchte, muss jedoch eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren vorweisen können. Wer also bereits mit 16 zu arbeiten begonnen hat, sein Leben lang durchgearbeitet hat, kann also schon früher gehen - ganz ohne Abschläge. Rente mit 63: Mit Abschlägen können 1959 Geborene gehen Zusätzlich gibt es dann noch die Rente ab 63*. Dieses Alter erreicht 2022 der Jahrgang 1959. Wer in diesem Jahr geboren ist und mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf auch in Rente gehen. Hier müssen Versicherte jedoch einen Abschlag von 11, 4 Prozent in Kauf nehmen, wie berichtet. Das reguläre Rentenalter würde nämlich bei 66 Jahren und zwei Monaten liegen und jeder vorgezogene Monat macht 0, 3 Prozent Abzug. Rente: Wer in diesem Jahr in den Ruhestand wechseln kann und welche Unterlagen nötig sind. (ph)

Rente: Wer In Diesem Jahr In Den Ruhestand Wechseln Kann Und Welche Unterlagen Nötig Sind

10. Februar 2019 von Die Aufrechnungsbescheinigung ist ein Nachweis über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In ihr erscheint der Inhalt der entsprechenden Originalversicherungs- oder Quittungskarte, die dem Rentenversicherungsträger zugeleitet worden ist. Die Quittung darüber wurde dem Versicherten in Form der Aufrechnungsbescheinigung ausgehändigt. Aufrechnungsbescheinigungen sind Nachweise und sollten sehr sorgfältig aufbewahrt werden.

Vergleichen Sie, ob die Entgelte (Bruttolöhne), die Sie in Ihrem Arbeitsleben erhalten haben, richtig in den Rentenbescheid übernommen wurden. Überprüfen Sie mögliche Ausfallzeiten, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit oder eines Studiums. Wenn Sie sich an diese Tipps zum Renteneintritt halten, steht einem entspannten Rentnerdasein nichts mehr im Wege. Haben Sie noch Fragen zum Renteneintritt? Lassen Sie sich kostenlos beraten! Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich bei der Antragstellung von einem ihrer Berater unterstützen zu lassen. Diese können Ihr Versicherungskonto einsehen und informieren Sie direkt über eventuell noch ungeklärte Versicherungszeiten und fehlende Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen und Antragsvordrucke zum Download erhalten Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.