Personalausweis Im Todesfall Abgeben
Beamtenpension bei der zuständigen Servicestelle abmelden und Witwen-/bzw. Witwerversorgung beantragen Krankenkasse (gesetzlich und privat; Versichertenkarte sollte zurückgeschickt werden) Beihilfe Versorgungsamt (Behindertenausweis sollte zurückgeschickt werden) Kriegsversehrtenrente Ausgleichsamt Sozialamt (ggf. auch Antrag auf Bestattungskostenübernahme stellen – rechtzeitig! Personalausweis im todesfall abgeben 9. ) Wohngeld Blindenhilfe Versicherungen Wenn es Versicherungen gibt, aus denen durch den Trauerfall Leistungsansprüche resultieren (Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Sterbegeldversicherungen…) übersenden Sie dem Versicherungsunternehmen eine Sterbeurkunde, die Versicherungspolice und die letzte Beitragsquittung. Tipp: Fertigen Sie vorher von allem Kopien an. Banken Denken Sie auch daran, Kreditkarten zu sperren, Einzugsermächtigungen zu widerrufen etc. Bausparverträge Arbeitgeber Beim Arbeitgeber sind sämtliche Personalpapiere einschließlich Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweisheft der Rentenversicherung anzufordern.
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in einem Raum des Bestattungsunternehmens) sein. Des Weiteren kann in der lokalen Zeitung eine Traueranzeige (die Vorlagen hierfür hat meist der Bestatter) aufgegeben werden, die unter anderem auch beinhaltet, ob die Beisetzung im engsten Familienkreis stattfinden soll oder ob eine große Trauergemeinschaft erwünscht ist. Zusammen mit der Friedhofsverwaltung oder dem Krematorium sollten folgende Dinge schnell geklärt werden: Beisetzungstermin oder eventuell Einäscherung Wahl der Grabstätte Ruhedauer Dekoration der Trauerhalle, Art der Trauerfeier Die Bestattungskosten trägt dabei der Erbe (§ 1986 BGB). Bestattung, Nachlass, Wohnung: Was ist nach einem Todesfall zu tun? - Deutsche Anwaltauskunft. Anzeigen des Todesfalles bei weiteren Stellen Neben dem Arzt, den Angehörigen und dem Bestatter müssen weitere Stellen informiert werden. Dazu zählen vor allem Versicherungen. Dabei ist zu beachten, dass auch gegenüber Versicherungen ein zeitnahes Anzeigen des Todes des Versicherten erforderlich ist. Meist hat dies innerhalb der ersten 48 Stunden zu erfolgen, da es ansonsten zu Problemen bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung kommen könnte.
Unter dieser Rubrik finden Sie eine Zusammenstellung der im Regelfall anstehenden Besorgungen und Pflichten nach einem Todesfall. Die nachstehende Auflistung kann nicht vollständig sein, da die zu treffenden Maßnahmen stets einzelfallabhängig sind. Der Maßnahmenkatalog soll daher als genereller, praktischer Leitfaden verstanden werden.