Amtsgericht Bernburg Öffentliche Verhandlungen

Davon unberührt bleibt die Teilnahme von Zuschauern an öffentlichen Verhandlungen, wobei hier sorgfältig geprüft werden sollte, ob diese tatsächlich notwendig ist. Innerhalb der Sprechzeiten des Amtsgerichts werden daher nur eilige und unaufschiebbare Anträge im persönlichem Kontakt mit den Rechtssuchenden bearbeitet. Alle anderen Anliegen können uneingeschränkt telefonisch oder auf dem Postweg vorge­tragen werden. Aufgrund der aktuellen Situation kann es dennoch unter Umständen zu längeren Wartezeiten, insbesondere bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Das Dienstgebäude Staßfurt ist derzeit für Publikumsverkehr geschlossen. Amtsgericht Bernburg - immobilienpool.de. In eiligen und unaufschiebbaren Grundbuchangelegenheiten wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten.

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Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5. 000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. Amtsgericht Bernburg (Bernburg (Saale)) - Ortsdienst.de. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.

Das Amtsgericht Magdeburg ist eines von 25 Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt. Seit 2007 befindet es sich im früheren Gebäude der Hauptpost auf dem Breiten Weg. Das Amtsgericht Magdeburg gehört zum Justizzentrum Magdeburg. Mehr über das Justizzentrum Magdeburg, auch zu Hinweisen für die Anreise, finden Sie hier. Amtsgericht bernburg öffentliche verhandlungen online. Wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie Aufgrund der Coronapandemie gelten auch über den 2. April 2022 hinaus für Besuche im Justizzentrum Magdeburg Besonderheiten. Es besteht für alle Besucherinnen und Besucher des Justizzentrums Magdeburg die allgemeine Pflicht, eine Maske des Standards FFP-2 oder KN95/N95 zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, z. B. einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können und Kinder bis zur Vollendung des 6.