Schema Mittelbare Täterschaft

1. Examen/SR/AT 3 Prüfungsschema: Mitelbare Täterschaft, § 25 I 2. Fall StGB I. Kein Ausschluss Eigenhändige Delikte. Beispiel: § 315c StGB. Echte Sonderdelikte. Mittelbare Täterschaft | jurAbisZ.de. Beispiel: § 348 StGB. Fahrlässige Delikte. Beispiel: § 222 StGB. II. Tatbestand 1. Verwirklichung des objektiven Tatbestands (jedenfalls teilweise) durch einen anderen 2. Zurechnung der Tathandlung (Tatherrschaft des mittelbaren Täters) Tatherrschaft des Hintermannes liegt vor, wenn der Täter sich zur Verwirklichung des Tatbestandes eines Tatmittlers bedient, indem er diesen quasi als menschliches Werkzeug einsetzt. a) Werkzeugqualität des Tatmittlers aa) Werkzeug handelt nicht tatbestandsmäßig bb) Werkzeug handelt rechtmäßig cc) Werkzeug handelt schuldlos Vordermann schuldunfähig, zum Beispiel gemäß §§ 19, 20, 33 StGB Herbeiführen eines Irrtums über die tatsächlichen Voraussetzungen des § 35 StGB Erlaubnistatbestandsirrtum dd) Täter handelt voll verantwortlich (Täter hinter dem Täter) Problem: Ausnutzen eines (vermeidbaren) Verbotsirrtums ("Katzenkönigfall") aA: Keine mittelbare Täterschaft; Arg.

Mittelbare Täterschaft - Jura Individuell

jur AbisZ | Strafrecht Definitionen Mittelbare Täterschaft liegt vor, wenn ein Täter die Tat durch einen anderen begeht ( § 25 I Alt. 2 StGB). Der mittelbare Täter benutzt einen Tatmittler als menschliches Werkzeug. In der Regel fehlt dem Tatmittler ein Merkmal des Tatbestands, der Rechtswidrigkeit oder der Schuld. Der mittelbare Täter unterscheidet sich von dem Werkzeug vor allem dadurch, dass er als Hintermann ein Plus an Tatherrschaft gegenüber seinem Werkzeug aufweist. Diese Tatherrschaft kann auch normativ begründet sein. Beispiel: Allein der Hintermann besitzt die für einen Diebstahl erforderliche Zueignungsabsicht. Versuchte mittelbare täterschaft schema. Das Werkzeug handelt absichtslos-dolos. Umstritten ist die Figur des Täters hinter dem Täter als Form der mittelbaren Täterschaft. Dabei handelt der Tatmittler voll deliktisch. FAQ Ist mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft dasselbe? Wo ist die mittelbare Täterschaft gesetzlich geregelt? Wie heißen die handelnden Personen in einem Fall der mittelbaren Täterschaft?

Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Alt. Stgb | Jura Online

: Verantwortungsprinzip hM: Mittelbare Täterschaft liegt vor; Arg. : Wissensüberlegenheit Problem: Mittelbare Täterschaft kraft organisatorischen Machtapparats aA: Mittelbare Täterschaft liegt nicht vor, sondern § 26 StGB; Arg. : Selbstverantwortungsprinzip hM: Mittelbare Täterschaft liegt vor; Arg. : Jederzeitige Austauschbarkeit aufgrund der hierarchischen Struktur b) Überlegenes Wissen und Wollen 3. Vorsatz bezüglich aller Merkmale des objektiven Tatbestands Problem: Error in persona des Tatmittlers Hintermann bestimmt das Tatobjekt eindeutig: aberratio ictus Hintermann bestimmt das Tatobjekt nicht eindeutig: aA: stets aberratio ictus; Arg. : Werkzeug - Versuch in mittelbarer Täterschaft und Fahrlässigkeitsdelikt hM: error in persona; Arg. : Zurechnung 4. Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Alt. StGB | Jura Online. Sonstige subjektive Merkmale III. Rechtswidrigkeit VI. Schuld Beachte: Problem: Unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft aA: Unmittelbares Ansetzen des Tatmittlers; Arg. : Parallele zu § 25 II StGB aA: Einwirken auf Tatmittler; Arg.

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Dabei wird auch ein Prüfschema zu der Konstellation des Werkzeuges gegen sich selbst vorgestellt. Der Beitrag "Absichtslos doloses und undoloses Werkzeug – Fallaufbau" beschäftigt sich mit den Fällen, in denen sich das Werkzeug im Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB befindet und damit undolos handelt. Mittelbare Täterschaft - Jura Individuell. Weiterhin wird der Streit über das Bestehen der Rechtsfigur des absichtslos-dolosen Werkzeuges sowie dessen Darstellung im Prüfungsaufbau von Klausur und Hausarbeit aufgezeigt. Der Beitrag " Mittelbare Täterschaf t durch Verbotsirrtum nach § 17 StGB – Klausuraufbau" beschäftigt sich mit der Darstellung der Fälle, in denen der Vordermann die Werkzeugeigenschaft dadurch erhält, dass er sich in einem Verbotsirrtum nach § 17 StGB befindet. Den Schwerpunkt dieses Beitrages bildet die Auseinandersetzung mit der Frage der Zulässigkeit der mittelbaren Täterschaft bei Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums beim Vordermann. Anmerkung siehe auch: mittlebare Täterschäft und Verbotsirrtum, Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, Beihilfe, Error in persona und aberratio ictus, Aufbau Erlaubnistatbestandsirrtum und Anstiftung Benötigst du Hilfe?

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