Presentation Mündliche Prüfung Fachwirt Im Gesundheits Und Sozialwesen

Folien ablesen ist immer schlecht! #6 Da der Medieneinsatz in die Benotung zu einem beachtlichen Teil einfließt, kann es sein, dass Ihnen fünf Folien als leicht negativ ausgelegt werden kann. Kommt auf den PA an. Ist Projekt. 5 Handouts reichen. Eins davon wird archiviert und mehr als 5 Prüfer gibts sowieso nur sehr selten. #7 Nun jetzt weis ich leider immer noch nicht ob ich mehr als 5 Folien machen soll. Mir wurde gesagt 5-7 Folien mehr dürfen es nicht sein. Laut meinen Unterlagen. Die IHK wo ich geprüft werde meinte ich soll Folien benutzen, auch bei der Prüfungsbedingungen wurde kein Power Point erwähnt. Könnten sie mir vielleicht einen Tippe geben was ich anstatt des PDCA Zyglus nehmen kann. Gibt es bei dem Projektmanagement auch irgendwas spezielles? #8 ich würde mehr Folien machen. Ich habe schon 12 Folien. Und denk an das 4 stufige Projektphasenmodell. Mach auch noch eine Agenda. Da listest du zuerst mal alles auf. Also Vorstellung Betrieb und dich. Eine Einführung. Grundsätzliches zur Präsentation - AQAdA. Die Ausgangssituation, das Ziel etc.. m #9 PDCA gehört ins QM.

Fachwirt*In Im Gesundheits- Und Sozialwesen - Ihk Koblenz

Häufig bestehen Zweifel, wie die Präsentation abläuft. Hier hilft ein Blick in die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. 07. 2011". Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Präsentation. Diese ist im Internet herunterladbar und ist auch im Anhang des Rahmenplans für die geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen angefügt Der Rahmenplan kann beim DIHK Verlag bestellt werden und ist unerlässlich für ein erfolgreiches Studium. Der Paragraph 3 der Verordnung regelt die Gliederung und Durchführung der Prüfung. Dieser besagt, dass sich die Präsentation zum einen der Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" zum anderen auf einen freigewählten Handlungsbereich beziehen muss. Das stellt viele Studenten vor große Probleme, wie sie denn nun beide Handlungsbereiche verknüpfen sollen. Häufig kommt dann nicht eine Präsentation raus, sondern zwei. Da wird dann beispielsweise das Thema "Planung eines Tages der offenen Tür und Mitarbeitermotivation durch Schulungsmaßnahmen" vorgetragen.

Fachwirt Im Gesundheits- Und Sozialwesen Präsentation

Damit ist dann auch gleich eine Themenverfehlung vorgelegt worden, die entsprechend negativ bewertet werden muss, da die Verordnung EINE Präsentation einfordert. Wie kann das Problem nun gelöst werden? Hier hilft der grundsätzliche Gedanken, dass der geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen im Prinzip immer in der Dienstleistungsbranche tätig ist. Und Dienstleistung wird nun mal vom Personal erbracht. Das bedeutet, dass der Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" eigentlich immer impliziert ist. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen - IHK Koblenz. Für das obige Präsentationsthema bedeutet das, dass das Thema "Planung eines Tages der offenen Tür" völlig ausreichend ist, denn die Planung erfolgt ja durch das Personal. In der Präsentation muss dann aber auch auf den Bereich Personal dezidiert eingegangen werden. Den Umfang, wie tief jetzt auf beide Handlungsbereiche eingegangen werden muss, definiert die Verordnung nicht. Sicher wird es aber nicht reichen, in der Präsentation zu sagen: "und zur Planung des Tages der offenen Tür" wird Personal benötig.

Grundsätzliches Zur Präsentation - Aqada

Nehm lieber wie eben das oben erwähnte Projektphasenmodell #10 Ah stimmt daran habe ich nicht mehr gedacht an der Projektphasenmodel... Danke schön Das könnte ich auf das Plakat machen. 12 Folien? Wie willst du die in 10 min alles durch nehmen? Nun im Betrieb bin ich ja eine einfache Mitarbeiter, ich muss es ja dann anders Formulieren oder? Genau und das wollte ich halt alles mündlich machen. Deswegen habe ich nur 5 Folien. Aber wenn es heißt ist zu wenige sollte ich vielleicht ausbauen. auf 7 oder 8? 12 finde ich etwas z viel. Vorallem sagt das jeder anderst, der eine sagt nur 4, der andere nur 5-7... 1 Seite 1 von 4 2 3 4

Anmeldung zur Prüfung 6. Prüfungsgebühren Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB). Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40, 00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben. Fördermöglichkeiten Gebührenverzeichnis (PDF-Datei · 234 KB) 7. Lehrgangsanbieter Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).