Meldeprogramm Wirtschaftsdünger New Jersey

Seit Juli 2012 gelten in Niedersachsen Meldepflichten beim Inverkehrbringen / der Abgabe und bei der Übernahme / der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Seit Juli 2017 ist die Novelle der niedersächsischen Verordnung über die Meldepflichten in Kraft. Mit der Novelle führt Niedersachsen Inhalte und Fristen der Pflichten zur Aufzeichnung und Meldung in Verkehr gebrachter Wirtschaftsdünger nach Bundes- und Landesverordnung zusammen und ergänzt einige Pflichtangaben zur Meldung. Für Lieferungen ab Juli 2017 gilt: neue Meldepflicht für alle Aufnehmer / Aufnahmen, monatliche Meldefrist und erweiterte Angaben (Nährstoff- und Trockensubstanzgehalte,... ) Wurde eine Meldefrist versäumt, muss die Meldung in jedem Fall noch nachgeholt werden. Eine Meldung kann nur in elektronischer Form über das Internet direkt im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger erfolgen. Größere Datenmengen können über eine Schnittstelle in das Meldeprogramm eingelesen werden.

Meldeprogramm Wirtschaftsdünger New Jersey

Auch hier ist eine Dokumentation in der Ackerschlagkartei oder handschriftlich zulässig, aber nicht empfehlenswert. Nutzen Sie stattdessen das Düngeportal NRW. Bei Weidehaltung: Weidetagebuch: Betriebe mit Weidehaltung müssen das Weidetagebuch aus dem Kalenderjahr 2021 nach Abschluss der Weideperiode erstellen. Aufzuzeichnen sind die Art, zum Beispiel Milchkühe oder Jungrinder, und die Anzahl der auf der Weide gehaltenen Tiere und deren jeweilige Anzahl der Weidetage. Dazu können Sie im Düngeportal unter "Düngung" -> "Beweidung" eine PDF-Vorlage herunterladen oder den NOG-Rechner nutzen. Bis zum 31. März muss die jährliche betriebliche Gesamtsumme des Nährstoffanfalls auf der Weide in die Anlage 5 eingetragen werden. Diese Zahl liefert Ihnen der NOG-Rechner. Eine Video-Anleitung zu den geforderten Angaben zur Weidehaltung finden Sie hier: Meldung von Abgabe und Import (außerhalb von NRW) von Wirtschaftsdüngern für das vorangegangene Kalenderjahr 2021 sind bis zum 31. März 2022 Abgaben und Importe der Wirtschaftsdünger außerhalb von NRW im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zu dokumentieren.

Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Nrw.De

Für niedersächsiche Abgeber und Aufnehmer gilt seit der Novelle der nds. Meldeverordnung im Juli 2017 außerdem die ebenfalls monatliche Pflicht zur elektronischen Meldung der Daten. Wir empfehlen daher, keine schriftlichen Aufzeichnungen mehr auf Vordrucken zu erstellen. Bei Bedarf kann die Aufzeichnung, z. B. zur Weitergabe an Dritte als "Lieferschein", direkt aus dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger ausgedruckt werden. Eine nur elektronische Aufzeichnung ist zulässig. Das "Vorlegen auf Verlangen" im Rahmen einer Kontrolle muss dazu sichergestellt sein. Es würde genügen, wenn der der Aufzeichnungspflichtige in der Lage ist, dass Programm zu starten und die gefragten Lieferungen aufzurufen. Sollen dennoch vor der Meldung noch händische Aufzeichnungen erstellt werden, kann anliegender Vordruck genutzt werden. >> direkt zum Vordruck zur Aufzeichnung nach § 3 Verbringensverordnung) Meldepflicht für importierte Wirtschaftsdünger gemäß § 4 Verbringensverordnung Die Meldung über Importe von Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern und Staaten ist der Düngebehörde für Lieferungen ab Juli 2017 monatlich nach der Übernahme elektronisch im Meldeprogramm zu melden.

: 02506 309 639 Fax: 02506 309 633 Mobil: 0151 2198 9628 E-Mail: Arbeitsschwerpunkte: Nährstoffmanagement in Ökobetrieben Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter Name E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse wiederholen Internet-Adresse: Hiermit willige ich in die Speicherung meiner Daten zum Zwecke der Zusendung der Newsletter und in die Datenverwaltung durch einen externen Dienstleister ein. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung zur Verwendung der von mir angegebenen Daten, z. B. durch die Beendigung des Abonnements auf dieser Seite, jederzeit formlos widerrufen kann. Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf, (E-Mail:) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw. ) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet.