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Aktuell Immer auf dem Laufenden bleiben: Mit dem Newsletter von Haus & Grund Rheinland Westfalen! Jetzt anmelden! Themen Top-Thema: Informationen für Eigentümer und Vermieter zur NRW-Landtagswahl! mehr... Landesverband Mehr als 100 Jahre: Seit 1915 ist Haus & Grund RHEINLAND WESTFALEN für die Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer im heutigen NRW zur Stelle. Mehr über unsere bewegte Geschichte lesen Sie in der Chronik. Mitglied werden Als Mitglied profitieren: kostenlose Rechtsberatung · kostenloses Verbandsmagazin · vergünstigte Rechtschutzversicherung · und vieles mehr Verlag Shop Ortsvereine Verbandstag Der nächste Landesverbandstag von Haus & Grund Rheinland Westfalen: Samstag, 10. September 2022, Festhalle Viersen - weitere Infos Presse Presse, Funk und Fernsehen: Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für Anfragen zur Recherche und für Interviews zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns: Telefon: 0211 / 416 317 60 · E-Mail schreiben Kontakt Haus & Grund RHEINLAND WESTFALEN · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf Telefon: 0211 / 416 317 60 · E-Mail schreiben

Ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist, ist dabei unerheblich. Was muss der Eigentümer tun? Jeder Eigentümer muss eine elektronische Erklärung mit Angaben zu seiner Person und seinem Grundstück ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln, das für sein Grundstück zuständig ist ("Lagefinanzamt"). Alle Bundesländer werden im Steuerportal MEIN ELSTER voraussichtlich in den nächsten Wochen bis spätestens Anfang Juli 2022 die entsprechenden Vordrucke rein elektronisch zur Verfügung stellen. Welche Fristen sind zu beachten? Ab Juli 2022 bis zum 31. 10. 2022 ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Wo gibt es Informationen der Finanzverwaltung? Hier gelangen Sie zu einer (externen) Informationsseite der Finanzverwaltung NRW mit häufig gestellten Fragen und Antworten. Für einfache Fälle gehts ohne ELSTER Ein ab Juli 2022 freigeschaltetes Portal des Bundesministeriums für Finanzen ermöglicht für selbstnutzende Eigentümer in einfach gelagerten Fällen eine Übermittlung der Erklärung ohne ELSTER.