Angaben Für Neuen Arbeitgeber Für Vorbeschäftigungszeiten Im Laufenden Kalenderjahr (Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag)

Wie es das Schicksal wollte, suchte ein Steuerberater in meiner Stadt eine Bürokraft, ich bewarb mich und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dort wurde ich auch explizit nach meiner derzeitigen Arbeit gefragt und ich sagte dann eben, dass ich dort in Teilzeit angestellt bin (das Arbeitslosengeld verschwieg ich natürlich) und gerne wieder Vollzeit arbeiten möchte. Lange Rede, kurzer Sinn, ich bekam eine Zusage für die Stelle und erhielt nun heute per Post den unterschriebenen Arbeitsvertrag sowie einen Personalfragebogen, in welchem ich Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr machen soll. Frage zur Angabe von steuerpflichtigen Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Hieraus ergeben sich nun einige Fragen für mich: 1. eine geringfügige Beschäftigung ist doch meines Wissens nach nicht steuerpflichtig, demnach dürfte ich sie ja nicht angeben? 2. gesetzt den Fall, mein Minijob ist tatsächlich nicht steuerpflichtig und ich gebe ihn dennoch an, sei es nun aus Unwissenheit oder was auch immer, was könnte dann passieren? Kann der neue AG das irgendwie rausfinden, dass ich in Wahrheit gar nicht steuerpflichtig beschäftigt war - wenn ja, wie?

Frage Zur Angabe Von Steuerpflichtigen Vorbeschäftigungen Im Laufenden Kalenderjahr - Hilferuf Forum Für Deine Probleme Und Sorgen

Firma/Arbeitgeber * Personalnummer Name Familienname Geburtsname Vorname Adresse Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Geburtsdatum Geschlecht Versicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer zu finden auf dem Sozialversicherungsausweis oder auf vorigen Lohnabrechnungen Schwerbehindert Staatsangehörigkeit Arbeitnehmernummer Sozialkasse-Bau Zahlungsart Ersteintrittsdatum Beschäftigungsbetrieb Berufsbezeichnung ausgeübte Tätigkeit Art der Beschäftigung Hauptbeschäftigung Nebenbeschäftigung Probezeit Üben Sie weitere Beschäftigungen aus? Höchster Schulabschluss Höchste Berufsausbildung Beginn der Ausbildung Voraussichtliches Ende der Ausbildung im Baugewerbe beschäftigt seit Wöchentliche Arbeitszeit in Stunden Wöchentliche Arbeitszeit entspricht Ggf. Verteilung d. Angaben für neuen Arbeitgeber für Vorbeschäftigungszeiten im Laufenden Kalenderjahr (Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag). wöchentl. Arbeitszeit (Std. ) Mo Di Mi Do Fr Sa So tägl. Arbeitszeit Urlaubsanspruch (Kalenderjahr) Kostenstelle Abt. -Nummer Personengruppe Liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor? Das Arbeitsverhältnis ist befristet Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet Das Arbeitsverhältnis ist zweckbefristet Befristete Beschäftigung ist für mindestens 2 Monate vorgesehen, mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung Bescheinigung elektronisch annehmen (Bea) Ich widerspreche der elektronischen Übermittlung von Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit Identifikationsnummer Kinderfreibeträge Steuerklasse/Faktor Konfession Krankenversicherung Name der gesetzlichen Krankenkasse Bei PKV: letzte ges.

&Quot;Angaben Zu Steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten Im Laufenden Kalenderjahr&Quot;, Hilfe! | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum)

3. wozu genau werden diese Angaben überhaupt benötigt? Ich danke euch vorab für eure Hilfe. #2 3. wozu genau werden diese Angaben überhaupt benötigt? Genau diese Frage solltest du deinem neuen AG stellen. Mir ist nicht bekannt, wofür diese Angaben gebraucht werden. Sollte dein neuer AG nur an einer Überprüfung deines Leumundes interessiert sein, dann sollte er dies auch so offen sagen. Davon abgesehen, darf dein neuer AG deinen Lebenslauf nicht hinterhertelefonieren. Er dürfte zwar deinen Ex- AG Fragen über dich stellen, aber deine Ex- AG dürfen diese ohne deine Einwilligung nicht beantworten, sonst begehen sie einen Verstoß gegen den Datenschutz. "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr", hilfe! | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Für die eigene Buchhaltung oder Steuererklärung braucht dein neuer AG diese Daten jedenfalls nicht. Er könnte höchstens eine Urlaubsbescheinigung deines letzten AG verlangen, sofern du in diesem Kalenderjahr bereits Urlaub genommen hast, denn dein Urlaubsanspruch bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr und ist bei mehreren AG in einem Jahr nicht auf einen AG begrenzt.

Angaben Für Neuen Arbeitgeber Für Vorbeschäftigungszeiten Im Laufenden Kalenderjahr (Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag)

#4 Ich sehe das nicht so wahnsinnig dramatisch. Was willst du stattdessen in den Lebenslauf reinschreiben? Hartz IV? Ausserdem macht das Sinn, eine Beschäftigung in den Lebenslauf zu schreiben, auch wenn die nur ergänzend zu Hartz IV ist, wenn du verstehst. Wenn du jetzt 3 Monate oder was auch immer einen 15-Stunden-Job hattest, dann hätte ich den auch angegeben, als jetzt nur "arbeitslos". Und genauso würde ich das in diesem Personalfragebogen angeben. UND: sollte es noch Fragen dazu geben, dann beantworte die BITTE wahrheitsgemäß! #5 Du hast doch gearbeitet. Dass es eben weniger Kohle gab und ein paar Arbeitsstunden weniger als vlt. bei Teilzeit ist dabei relativ unerheblich. Ich würde dir zur Offensive raten. Rufe doch einfach bei der zuständigen Stelle an und frage nach ob du den Mini-Job eintragen sollst. (Natürlich ohne zu erwähnen, dass du jetzt Sorgen hast wegen Teilzeit) Ungefähr so formuliert "Ich war da ja auf 450 Euro Basis beschäftigt, habe also keine Steuern bezahlt. Soll ich das eintragen? "

der Minijob-Zentrale); das "geringfügig" könnte /dürfte dagegen ein steuerrechtlicher Ausdruck sein. Den Lebenslauf würde ich als Arbeits-Ding^^ bezeichnen. Ich hab das hier - LStJA noch gefunden, und das hier - Mehrfachbeschäftigungen (ein drittes Forum sprach in dem Zusammenhang auch von einer u. U. erforderlichen "Statusabklärung" - sinnigerweise ohne zu vermerken ob steuerrechtliches oder sozialversicherungsrechtliches gemeint war). Meiner Meinung nach kann dir das so oder so einigermaßen egal sein. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben; und mit einem heutzutage wohl etwas üblicheren vertraglichen Passus vonwegen ´Eine Kündigung des Vertrages vor Arbeitsaufnahme ist unzulässig´ schneiden die sich in so einem Fall halt ins eigene Fleisch. Damit könnte ich beim neuen AG doch argumentieren und wäre dann raus aus der Nummer, oder seh ich das falsch? Ich würde eventuell gar nicht argumentieren. Es dürfte sich ja hoffentlich um einen nicht extra auf dich zugeschnittenen, neu erfundenen, Personalfragebogen handeln.