Wohnen Bei Eltern Ohne Mietvertrag Den

Bild: Haufe Online Redaktion Aufnahme eigener volljähriger Kinder ohne Erlaubnis möglich Ein Wohnungsmieter darf auch ohne Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung volljährige leibliche Kinder in seiner Wohnung aufnehmen. Das gilt auch, wenn das Kind zuvor bereits einen eigenen Hausstand hatte. Hintergrund Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von der Mieterin Räumung, nachdem sie das Mietverhältnis gekündigt hatte. Als Kündigungsgrund führte die Vermieterin mehrere Vertragsverletzungen an, u. a. dass die Mieterin ihre volljährige Tochter in die 3-Zimmer-Wohnung aufgenommen hatte, ohne sie um eine Erlaubnis zur Untervermietung zu ersuchen. Entscheidung Die Räumungsklage hat keinen Erfolg. Die Aufnahme der volljährigen Tochter auch ohne zwingenden Grund (z. B. ALG 2 und Wohnen bei Eltern? Sozialrecht und staatliche Leistungen. erforderliche Pflegeleistungen) ist keine schuldhafte Pflichtverletzung der Mieterin. Die Aufnahme eigener leiblicher Kinder in die Mietwohnung ist Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs, der auch durch vertragliche Abreden nicht eingeschränkt werden kann.

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Es müssen nur beide Parteien (Eltern auf der einen Seite, Sohn auf der anderen) versichern, dass Sohn nicht von den Eltern unterstützt wird und seinen Anteil an den Mietkosten zu tragen hat. Natürlich ist es dann auch ganz gut, wenn Sohn weiß, wieviel monatlich in etwa für Lebensmittel, für den sonstigen Haushalt, für Strom, Telefon usw. ausgegeben wird. Also erst fragen, dann zum Amt marschieren;-) # 7 Antwort vom 28. 2005 | 08:38 # 8 Antwort vom 28. 2005 | 20:10 muß man es denn angeben, was der vater verdient? # 9 Antwort vom 28. 2005 | 20:16 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können zu Schwierigkeiten mit dem Fianzamt führen, wenn man Eigentum vermietet. Wenn du bei einer Mietwohnung einen Teil untervermietest, hast du keinen Gewinn. Rechenbeispiel: 3-Zimmerwohnung, 75 qm, 450 € Miete. Wohnen bei eltern ohne mietvertrag die. Zwei Leute teilen die Wohnung, jeder ein etwa gleich großes Zimmer, Rest wird gemeinsam benutzt. Untermietvertrag über 225 €. Anteilige Miete als Ausgaben ist auch 225 €. 225 € Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 225 € Ausgaben für diesen Wohnungsanteil ------ 0, 00 € Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.

# 10 Antwort vom 28. 2005 | 21:50 man könnte es doch so regeln, daß man statt Miete diverse Dinge im Haushalt (Einkaufen, putzen, spülen, kochen, Gartenpflege) macht. Die 330€ Arbeitlosengeld erlauben ja nicht große Sprünge, sodaß man davon noch großartig eine Miete von ca. 100 € zahlen kö "Wohnung" ist ein eigenes Haus der Eltern.. Gruß # 11 Antwort vom 29. 2005 | 00:33 Dann sollten deine Eltern dich "mietfrei" wohnen lassen und nur die anteiligen, üblichen Nebenkosten und Heizkosten von dir verlangen. Da kommt ihr mit ca. Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag ?? - Forum. 100 € in etwa hin und es entsteht eben kein Gewinn bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. # 12 Antwort vom 29. 2005 | 17:56 wichtig ist mir, ob man das Gehalt angeben muß der Eltern.... # 13 Antwort vom 30. 2005 | 03:11 Nein, das muss man nicht! Die versuchen es zwar immer, haben aber keine rechtliche Grundlage. # 14 Antwort vom 30. 2005 | 20:21 Supiiiiiiiiii Danke... Die Autos muß man auch immer angeben und den Wert etc? Ein eigenes Auto hat er nicht, nur die Eltern haben 3:-))) # 15 Antwort vom 30.