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Ausser im Kanton Genf gelten gemäss dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV für Hauswirtschaft für Beschäftigungen ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber) folgende Brutto-Mindestlöhne pro Stunde (ohne Ferienzuschlag): Ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung: CHF 19. 20 Ungelernte Angestellte mit 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: CHF 21. 10 Gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ): CHF 23. GAV des Reinigungssektors für die Westschweiz. 20 Gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung und einem Berufsattest (EBA): CHF 21. 10 Bei quitt. ist uns sehr wichtig, dass Reinigungskräfte und Haushaltshilfen fair entlohnt werden. Deshalb empfehlen wir die Mindestlöhne einzuhalten – unabhängig von der Anzahl an Wochenstunden. Detailliertere Informationen rund um das Thema Mindestlohn in der Hauswirtschaft finden Sie in dem untenstehenden Merkblatt. Merkblatt Mindestlöhne 2021 Wie setzt sich ein Lohn zusammen?

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Gültig bis 31. 12. 2025 Verfügbar in deutscher Sprache Territorialer Geltungsbereich ZH, BE (Ausgenommen: Verwaltungskreis Berner JU), LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR (Ausnahmen: italienischsprachige Gebiete), AG, TG Grundbeschluss

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Entlöhnungsgrundlage ist der AHV-Bruttolohn gemäss Art. 7 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diese Definition des Bruttolohnes gilt auch als Berechnungsgrundlage für die Leistungen von Sozialversicherungen. Zur Berechnung des Bruttolohnes in den nachfolgenden Artikeln ist beim Festlohn vom Bruttolohn des Vormonats, bei variablen Löhnen (insbesondere Umsatzlöhnen und Stundenlöhnen) vom durchschnittlichen Bruttolohn der vorangehenden Anstellungsdauer (höchstens aber von 12 Monaten) auszugehen: Art. 14 Lohnauszahlung Art. 15 Arbeitszeit/Überstunden Art. 16 Ruhetage Art. 17 Ferien Art. Putzfrau: Was ist ein fairer Lohn? Hier erfahren Sie mehr dazu.. 18 Feiertage Art. 19 Bildungsurlaub Art. 20 Bezahlte arbeitsfreie Tage Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters Art. 23 Krankengeldversicherung/Schwangerschaft Art. 25 Unfallversicherung Art. 28 Militär- und Schutzdienst, Zivilschutz Zur Berechnung des Bruttolohnes pro Kalendertag wird der monatliche Bruttolohn durch 30 geteilt. Kommentar zu Art. 8 Das Lohnsystem des L-GAV basiert grundsätzlich auf dem Bruttolohn, wie ihn die AHV-Gesetzgebung definiert.