Streitfall Des Tages: Wie Sich Steuerzahler Wehren Können

15. 03. 2012 Verfahrensrecht Sachverhalt Der Kläger ist selbständiger Rechtsanwalt. Im Streit ist die Rechtmäßigkeit einer ihm gegenüber ergangenen Prüfungsanordnung, die nach seinem Vorbringen willkürlich und aus sachfremden Erwägungen veranlasst worden sein soll. Mit Schreiben vom 08. 2005 erhielt der Kläger eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2001 bis 2003 ohne weitere Begründung unter Bezugnahme auf § 193 Abs. Willkür und schikaneverbot finanzamt stendal aufs dach. 1 AO. Der Kläger legte gegen die Prüfungsanordnung Einspruch ein. Zur Begründung führte er im Wesentlichen an, die Durchführung einer Außenprüfung sei unverhältnismäßig. Es sei allenfalls mit einem geringfügigen Mehrergebnis zu rechnen. Seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt. Er, der Kläger, vertrete seit Jahren einen Beamten der Finanzverwaltung (X) wegen behördeninternen Mobbings; die Prüfung sei nur aufgrund der bestehenden Differenzen zwischen diesem Mandanten und der Finanzverwaltung angeordnet worden. Einspruch und Klage des Rechtsanwalts hatten keinen Erfolg.

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Das Fazit Es lohnt sich, sich gegen fehlerhafte Bescheide wehren. Willkür und schikaneverbot finanzamt video. Zwar empfinden Normalbürger diese Verfahren oft als deutlich aufreibender als Steuerberater und Finanzbeamte. Doch zwei von drei Einsprüchen werden im Schnitt positiv für den Antragsteller beschieden, weiß der Bund der Steuerzahler. Eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Zusatz ist bei Prozessen hilfreich. Die Ratgeber Deutscher Steuerberaterverband, Steuerberatersuche unter: Lohnsteuerhilfe, Beratungsstellen in Ihrer Nähe: Bund der Steuerzahler, Musterbriefe für Ihren Einspruch: Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages":

Der BFH hat mit Urteil vom 28. 09. 2011 VIII R 8/09 entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein kann. Der Adressat der Prüfungsanordnung, ein selbständig tätiger Rechtsanwalt, hatte detailliert und nachvollziehbar dargelegt, seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt. Das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein. Zwei weitere Mandanten von ihm hätten sich mit entsprechenden Vorwürfen an den Petitionsausschuss gewandt und Erfolg gehabt. Zeitgleich habe die Finanzverwaltung u. a. Keine Willkür- und Schikane bei Erlass einer Prüfungsanordnung. Außenprüfungen bei den beiden mit den Petitionen befassten Abgeordneten und dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses veranlasst. Einspruch und Klage des Rechtsanwalts hatten keinen Erfolg. Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.

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Einspruch und Klage des Rechtsanwalts vor dem Finanzgericht hatten keinen Erfolg. Sachfremde Erwägungen bei Anordnung der Betriebsprüfung verstoßen gegen Willkür- und Schikaneverbot Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. Zwar darf eine Außenprüfung grundsätzlich voraussetzungslos angeordnet werden. Sie muss aber dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Willkür und schikaneverbot finanzamt berlin. Lässt sich das Finanzamt von anderen, sachfremden Erwägungen leiten, kann dies gegen das Willkür- und Schikaneverbot verstoßen mit der Folge, dass die Anordnung rechtswidrig ist. Das Finanzgericht muss nun den Sachverhalt weiter aufklären (BFH, Urteil vom 28. 09. 2011; Az. : VIII R 8/09).

Einspruch und Klage des Rechtsanwalts hatten keinen Erfolg. Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. Zwar darf eine Außenprüfung grundsätzlich voraussetzungslos angeordnet werden. Sie muss aber dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Lässt sich das Finanzamt von anderen, sachfremden Erwägungen leiten, kann dies gegen das Willkür- und Schikaneverbot verstoßen mit der Folge, dass die Anordnung rechtswidrig ist. Das Finanzgericht muss nun den Sachverhalt weiter aufklären. "Besonders gefällt uns die sehr große Aktualität!!! Prüfungsanordnung: Schikane verboten!. " Westfälische Provinzial Versicherung AG, 48131 Münster "Punkten kann SIS vor allem durch die umfangreiche Datenbank, den schnellen Programmstart, die schlanke Software und die einfache Bedienung – natürlich auch die Aktualität. " Eichhorn und Ody Steuerberatungsgesellschaft mbH, 40549 Düsseldorf "Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt. "

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Auch der Vorsitzende des Ausschusses sei offenbar geprüft worden und habe in einer Ausschusssitzung geäußert, dass es bereits statistisch kein Zufall sein könne, dass ausgerechnet die beiden mit den Petitionen befassten Abgeordneten, der Rechtsanwalt der drei Petenten und der Ausschussvorsitzende zeitgleich steuerlichen Überprüfungen unterzogen worden seien. Der Kläger trug hierzu substantiiert vor und stellte entsprechende Beweisanträge, die vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg allerdings übergangen wurden: Anhaltspunkte für einen Ermessensmissbrauch im Sinne eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen das Willkür- und Schikaneverbot lägen zur Überzeugung des Senats nicht vor. Es habe deshalb nicht der Vernehmung der vom Kläger benannten Zeugen bedurft, insbesondere nicht zu der Frage, ob der zuständige Sachbearbeiter des Veranlagungsplatzes aufgrund einer Weisung "von oben" gehandelt habe. Was der BFH alles so entdeckt: Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung. Das sah der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 28. 09. 2011, VIII R 8/09) nach einer Revision des Klägers anders und verwies die Sache mit deutlichen Worten zur erneuten Entscheidung zurück ans Finanzgericht: Das FG hat es verfahrensfehlerhaft unterlassen, die vom Kläger beantragte Beweisaufnahme zum Zustandekommen der strittigen Prüfungsanordnung durchzuführen.

Startseite Presse Bundesfinanzhof Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung Pressemitteilung Box-ID: 296143 Ismaninger Straße 109 81675 München, Deutschland 14. 03. 2012 Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09 (lifePR) ( München, 14. 2012) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09 entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein kann. Der Adressat der Prüfungsanordnung, ein selbständig tätiger Rechtsanwalt hatte detailliert und nachvollziehbar dargelegt, seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt. Das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein. Zwei weitere Mandanten von ihm hätten sich mit entsprechenden Vorwürfen an den Petitionsausschuss gewandt und Erfolg gehabt. Zeitgleich habe die Finanzverwaltung u. a. Außenprüfungen bei den beiden mit den Petitionen befassten Abgeordneten und dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses veranlasst.