Kfz-Zulassung / Landkreis Ortenaukreis
Offenburg | Emanuel Schreiber Schilderfabrik E.K.
SEPA-Lastschriftmandat - siehe Formulare Neue Kfz-Schilder mit Reservierungsbestätigung Fahrzeugpapiere Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil 1 Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw. (bei Neufahrzeugen nicht erforderlich) Fahrzeugbrief - Zulassungsbescheinigung Teil 2 Teil II (Fahrzeugbrief) sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für das Auto. Ist der Wagen finanziert (Kredit/Leasing), verbleibt das Dokument beim Geldinstitut. TÜV - Hauptuntersuchungsbericht im Original Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk. : HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. (bei Neufahrzeugen nicht erforderlich) COC – EG-Übereinstimmungserklärung Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern.
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