Vertrag Musiker Auftritt Summer

Die meisten Musikschaffenden kümmern sich lieber ums Wesentliche – das Musizieren, Songs-Schreiben und Performen. Verträge kommen dabei oft zu kurz oder werden nicht aufmerksam durchgelesen. Einzelkünstler und Bands sollten daher beim aktiven Eintritt ins Musikbusiness ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass sie – ähnlich einem Startup-Unternehmen – zukünftig wie eine Firma agieren werden. 1. Der Projekt- / Bandvertrag Wer nicht als Solo-Künstler Geschäfte machen will, dem sei ein " Band-Vertrag " empfohlen. Darin regelt man steuerliche und rechtliche Belange innerhalb der Band. Wichtige Eckpfeiler des Vertrages bilden: Verteilung der Einnahmen, Rechte am Bandnamen, Job-Verteilung, Ausscheiden von Bandmitgliedern, Todesfall, Versicherungen, Besitz von Instrumenten/Equipment und Stimmrecht innerhalb der Gruppe. EVENT- UND MEDIENRECHT - Konzertvertrag / Aufführungsvertrag. 2. Rechtsübertragung Musiker und Sänger Wer externe Musiker und Sänger engagiert, dem sei ein Vertrag in Form einer "Rechtsübertragung" empfohlen. Darin regelt man sowohl die Gage und allenfalls Gewinnbeteiligung, wie auch die Art der Uebertragung der Leistungsschutzrechte des Gastmusikers oder Sängers.

Event- Und Medienrecht - Konzertvertrag / Aufführungsvertrag

Dabei geht es primär darum sich abzusichern, dass man die Darbietungen entsprechend verwenden und vervielfältigen darf. Es muss klar aufgelistet werden, welche Vergütungsansprüche abgegolten werden. 3. Verträge mit Verwertungsgesellschaften und Verlegern Agiert ihr auch als Komponisten und Texter, so solltet ihr euch rasch möglichst mit der lokalen Verwertungsgesellschaft in Verbindung setzen und mit dieser einen sogenannten "Wahrnehmungsvertrag" abschliessen. SUISA, GEMA und Co. Vertrag musiker auftritt. fungieren als Treuhänder Eurer Songs und ziehen die Vergütungen aus der Verwertung Eurer Songs, abzüglich einer Rate von knapp 10%, ein. Bei Bands ist es wichtig, dass vorab geklärt wird, wer auch wirklich Urheberanteile besitzen wird oder nicht. Damit vermeidet Ihr hässliche Diskussionen (kann man auch im Band-Vertrag regeln). Eure Leistungsschutzrechte sichert Ihr über Zweitverwertungsgesellschaften wie bspw. die GVL oder SwissPerform ab. Mehr dazu hier. Fakultativ können Autoren Teile ihrer Urheberrechte auch einem Musikverlag übertragen.

07. 09. 2003, 10:59 #1 Vertrag über Auftritte Ich bin auf der Suche nach einem Vertrags-Muster für Auftritte mit unserem Blasorchester. Bislang wurden bei uns alle Verträge mündlich abgeschlossen, aber das möchte ich jetzt ändern. Gibt es vielleicht irgendwo eine Download-Möglichkeit, oder kann mir jemand so etwas zuschicken? DANKE trompety Heute 07. 2003, 19:56 #2 So was hatten wir doch schon mal. Ich glaub, dikaschu kann dir da weiterhelfen. Dieter 08. 2003, 06:01 #3.. ist schon passiert. 08. 2003, 16:11 #4 Herzlichen Dank für Deine Hilfe!! 11. 2003, 12:35 #5 Zur allgemeinen Information: Ab sofort stehen zwei Musterverträge (Blasorchester/Spielmannszug und Big-Band/Tanzcombo) im Bereich Download im Word- Format der Allgemeinheit zur Verfügung: Gastspielvertrag für Big Bands und Tanzkapellen Gastspielvertrag für Blasorchester und Spielmannszüge Bitte zieht euch den entsprechenden Vertrag herunter und ändert ihn nach euren Bedürfnissen. Themengebiete Dieses Thema weiterempfehlen Ähnliche Themen Antworten: 14 Letzter Beitrag: 13.