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Dann haftet der besserverdienende betreuende Elternteil auch für den sog. Barunterhalt (§ 1603 Abs. 2 BGB). Voraussetzung für die komplette Befreiung bzw. Einschränkung der Barunterhaltspflicht ist außerdem ein großes Einkommensgefälle zwischen den Eltern. Der Elternteil, der die Kinder betreut, muss ein deutlich höheres Einkommen haben als derjenige, der Barunterhalt zahlen müsste. "Deutlich höheres Einkommen" Was aber ist ein "deutlich höheres Einkommen"? Dafür gibt es keine gesetzliche Definition. Aber laut OLG Dresden (Az. : 20 UF 875/15) muss der betreuende Elternteil etwa das Dreifache von dem verdienen, was der barunterhaltspflichtige Elternteil verdient. Diese Entscheidung trafen die Richter in einem Fall, in dem eine Mutter Kindesunterhalt an den Vater bezahlen sollte. Die Kinder lebten beim Vater. Der Vater verdiente als Arzt monatlich mehr als 11. Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient und. 000 Euro, die Mutter als selbstständige Rechtsanwältin monatlich lediglich knapp 2. 000 Euro. Für die Richter reichte dieses Einkommensgefälle aus, um die Mutter von der Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt an den Vater zu befreien und den Vater vollständig hinsichtlich Betreuungs- und Barunterhalt in die Pflicht zu nehmen.
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Das OLG Brandenburg hat am 17. 01. 06 ein interessantes Urteil zum Kindesunterhalt veröffentlicht. Es ging um einen Vater, der für sein minderjähriges (und später volljähriges, aber privilegiertes) Kind Unterhalt zahlen sollte und in diesem Prozess einwandte, er könne nicht auf die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 BGB verwiesen werden, da das anrechenbare Einkommen der Kindesmutter, bei der das Kind lebte, doppelt so hoch sei, wie sein eigenes. Die Kindesmutter sei daher ohne Beeinträchtigung ihres eigenen angemessenen Selbstbehalt in der Lage, auch den Barunterhaltsbedarf für die von ihr betreute Tochter in voller Höhe zu decken. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung entfällt, wenn der andere Elternteil doppelt so viel verdient | Scheidung tut weh. Dem stimmte das OLG im wesentlichen zu! Das OLG stellte fest, dass die nach §§ 1603 Abs. 2 S. 1 BGB gegenüber dem Vater bestehende verschärfte Unterhaltsverpflichtung dann entfällt, wenn ein anderer leistungspflichtiger Verwandter stattdessen in Betracht kommt. Dies ergibt sich aus § 1603 Abs. 3 BGB. Grundsätzlich hätte der Kindesvater gegenüber der minderjährigen Tochter, die auch nach Volljährigkeit noch zur Schule ging, die erweiterte Unterhaltsverpflichtung.

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(dpa/red). Für Kinder ist bei einer Trennung der Eltern Kindesunterhalt zu zahlen. Die Höhe bemisst sich nach dem Einkommen. Verdient derjenige, bei dem die Kinder geblieben sind, selbst recht gut, kann sich der Kindesunterhalt auf den Mindestsatz reduzieren. Ist der Einkommensunterschied sogar sehr groß, kann auch dieser Mindestsatz noch weiter reduziert werden oder ganz entfallen. Vorher muss der zahlende Elternteil jedoch alles versuchen, um sein Einkommen zu erhöhen, entschied das Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt in Naumburg. Der Fall Nach der elterlichen Trennung lebten die beiden Kinder bei der Mutter. Der Vater arbeitete als Kraftfahrer und verdiente etwa 1. 200 Euro, die Mutter als Chemikantin dagegen bis zu 2. 700 Euro. Die Mutter verlangte den Mindestunterhalt für die beiden Kinder. Das Amtsgericht verpflichtete den Vater zur Zahlung von 66 Prozent des Mindestunterhalts. Das reichte der Mutter nicht. Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient un. Kein Kindesunterhalt bei dreifachem Gehalt Teilweise hatte die Mutter Erfolg.

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Für viele fühlt es sich ungerecht an, wenn nur ein Elternteil Unterhalt für ein Kind zahlen muss – besonders, wenn Vater oder Mutter deutlich mehr verdient. Was aber passiert eigentlich, wenn ein Elternteil das Kind betreut UND gleichzeitig mehr verdient? In einigen Fällen ist dies mit einer rechtlichen Konsequenz verbunden. Nach dem Gesetz müssen grundsätzlich beide Eltern für den Unterhalt eines Kindes aufkommen. Der überwiegend betreuende Elternteil tut dies durch Pflege und Versorgung, der andere durch den finanziellen Ausgleich (§ 1606 Abs. Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient meaning. 3 S. 2 BGB). Das kann sich ändern, wenn der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, viel mehr verdient als der andere. Wenn nur der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Barunterhalt zahlt, darf das nicht zu einem "erheblichen finanziellen Ungleichgewicht führen". Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit diesem Ungleichgewicht sind gravierende Einkommensunterschiede zwischen den Eltern gemeint. Die Barunterhaltspflicht fällt dann möglicherweise weg oder die Höhe des Kindesunterhaltes kann angepasst werden.

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Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass es bei einem hohen Einkommensunterschied der Eltern gerechtfertigt sein kann, dass der das Kind betreuende Elternteil auch den Kindesunterhalt ganz oder teilweise zu tragen hat. Dabei muss das Einkommen des betreuenden Elternteils das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils mindestens um das Dreifache überschreiten. Der Hintergrund der Entscheidung Die Eltern streiten um Kindesunterhalt. Die Mutter arbeitet Vollzeit als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung und ist zudem als Rechtsanwältin zugelassen. Sie verdient monatlich netto 2. 700 €. Der Vater arbeitet als Rechtsanwalt und verdient netto 6. Betreuender Elternteil verdient deutlich mehr – kein Kindesunterhalt - Familienanwälte. 900 € pro Monat. Das Kind lebt bei dem Kindesvater. Das Amtsgericht hatte die Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, weil der Vater Betreuungsunterhalt leistet. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen. Der BGH hat den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben und seine Entscheidung wie folgt begründet: So begründeten die Richter ihre Entscheidung Auch der betreuende Elternteil kommt als anderer unterhaltpflichtiger Verwandter in Betracht, wenn er in der Lage ist, unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen neben der Betreuung des Kindes auch dessen Barunterhalt ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Selbstbehaltes aufzubringen. "

Der andere Elternteil hat meist vor allem eine sog. Barunterhaltspflicht und zahlt Kindesunterhalt, der nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Im Regelfall besteht bei diesen Unterhaltsverpflichtungen ein gewisses Gleichgewicht. Unter besonderen Umständen führt Reichtum des betreuenden Elternteils allerdings dazu, dass ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entsteht, wenn sich der betreuende Elternteil nicht am Barunterhalt beteiligt. Die Folge ist, dass auch der betreuende Elternteil, der eigentlich durch die Betreuung bereits seinen Beitrag zum Unterhalt leistet, auch zum Barunterhalt verpflichtet ist (BGH, 10. 07. 2013, Az. Ungleiches Einkommen: Kindesunterhalt an reichen Elternteil zahlen? - Deutsche Anwaltauskunft. : XII ZB 297/12). Das ist z. der Fall, wenn der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltsverpflichtete Elternteil hat. Die Folge: der Elternteil, der die Kinder betreut und deutlich mehr Geld zur Verfügung hat, kann vom anderen Elternteil keinen Kindesunterhalt verlangen (z. OLG Dresden, 04. 12. 2015, Az.