Reiter- Und Freizeithof Kutzeburger Mühle E.V. - Stallordnung

Die Putzstelle und der Waschplatz sind nach Benutzung sofort zu reinigen und zu ordnen. Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände auf der Stallgasse und den Verkehrswegen abgestellt und/oder gelegt werden. Die Hufe sind vor Verlassen der Box und der Reitplätze zu reinigen. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Pferde ohne Trense oder Halfter mit Führstrick auf der Anlage zu führen. Das Anbinden der Pferde an Stall- und Boxentüren wie auch an beweglichen Gegenständen ist verboten. Betriebs-, Reit- u. Stallordnung - gut-rodeberg.de. Zusatzfutter wie Möhren, Obst, Müsli etc. sind ausschließlich im Futterraum in verschlossenen Behältern zu lagern. Jedem Teilnehmer am Reitunterricht obliegt die Verpflichtung zur Säuberung und Pflege von Pferd, Zaumzeug und Sattel, vor und nach dem Reiten. Von der Benutzung der Anlage kann ausgeschlossen werden, wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen.

  1. Betriebs-, Reit- u. Stallordnung - gut-rodeberg.de

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Dies gilt auch für Schäden an der gesamten Reitanlage. Befinden sich Reiter in der Reitbahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem öffnen der Bahntür "Bitte Tür frei" zu rufen und die Antwort "Ist frei" abzuwarten. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist für Trab- und Galoppreitende freizumachen. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem "Gegenverkehr" aus. Longieren ist bei mehr als zwei Reitern generell einzustellen. Entstandene Löcher im Hallenboden, durch springen, laufen lassen oder wälzen, sind zu beseitigen. Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen. Ebenfalls für alle Reithallenbenutzer gilt, wenigsten einmal am Tag den Hufschlag zu harken. Der Reitverein/Betrieb haftet nicht für Schäden an Pferden und an sonstigen Sachen des Benutzers.

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