Fallbeispiele Kindeswohlgefährdung Kita
Die Erzieherin schildert bei der nächsten Mitarbeiterbesprechung diesen Fall den anderen Kolleginnen. Der Leiter der Einrichtung wird von der Gruppenleiterin hinzugezogen. Eine andere Kollegin kann Näheres über die häuslichen Verhältnisse des betroffenen Kindes beitragen. Einiges deutet darauf hin, dass das Kind von seinem alkoholkranken Vater körperlich und seelisch misshandelt wird Mitarbeiter der Einrichtung entscheiden gemeinsam über die weitere Vorgehensweise. Die verantwortliche Erzieherin soll die Mutter des Kindes zu einem Gespräch einladen. Dieses Gespräch wird sorgfältig vorbereitet. Kinderschutz: Schritt für Schritt zum… von Jörg Maywald | ISBN 978-3-7698-2543-5 | Fachbuch online kaufen - Lehmanns.de. Die Mutter nimmt die Einladung an und erklärt, der Vater sei Alkoholiker und habe das Kind in letzter Zeit mehrmals mit einem Ledergürtel geschlagen. Da mehrere Entziehungskuren fehlgeschlagen seien, habe sie sich zur Trennung entschieden. Im nächsten Monat werde sie in eine andere Wohnung ziehen. Sie führe bereits wegen der Anmietung einer Wohnung Verhandlungen. Die Mutter berichtet auch über Verhaltensauffälligkeiten des Kindes.
Fallbeispiel Kindeswohlgefährdung Kita
Sexueller Missbrauch ist das Erste, was ihr durch den Kopf schießt. Weil die Kita-Leitung nicht erreichbar ist, informiert sie, ohne noch einmal Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, direkt das Jugendamt über eine akute Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt veranlasst umgehend eine ärztliche Inaugenscheinnahme und muss sich mit den aufgebrachten Eltern auseinandersetzen. Die ärztliche Diagnose lautet: Pilzerkrankung. Ist das qualifizierte Kinderschutzarbeit in Kindertagesstätten? Fallbeispiele kindeswohlgefährdung kita. Nein. Nicht erst mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahre 2012 und der damit verbundenen Präzisierung des Kinderschutzauftrages ist die Sicherung des Kindeswohls bzw. der Kinderschutz ein elementares Thema in der Kindertagesbetreuung. Formalrechtlich besteht ohne jede andere rechtliche Bindung mit Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes der der Bundesrepublik Deutschland ein sogenannter »Wächterauftrag« der staatlichen Gemeinschaft über das Wohl jedes Kindes. Die Mitarbeiterinnen in Kindertages-einrichtungen stehen im direkten Kontakt zu den Kindern, erleben sie täglich über viele Stunden, kennen die Eltern und haben Einblick in das soziale Umfeld der Familien.