Musterbrief - Mietminderung Bei Schimmel In Der Wohnung

Ein Musterbrief, um den Vermieter über Schimmel in der Wohnung in Kenntnis zu setzen Wenn man Schimmelpilze in der Mietwohnung findet, sollte man umgehend den Vermieter über diesen Missstand in Kenntnis setzten. Idealerweise macht man das schriftlich und über den Postweg. Dazu empfiehlt sich das Versenden per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, da man dadurch einen Beweis hat, dass der Brief auch tatsächlich zugestellt wurde. Mietkürzung wegen schimmel in der. Der Vermieter kann dann auch nicht sagen, dass er ihn zwar erhalten aber nicht gelesen hat, da einzig und allein entscheidend ist, dass er den Brief lesen könnte. Dieses Schreiben soll als Mängelanzeige fungieren und ist wichtig, damit man als Mieter seine Rechte durchsetzen kann. Diese Rechte beinhalten das Recht auf Mietminderung, auf Mängelbeseitigung und die außerordentliche Kündigung, falls der Mangel nicht oder nicht fristgemäß entfernt wurde. Hinzu kommt der Schadenersatzanspruch nach § 536c BGB. Hier finden sie eine Musterformulierung für einen Brief, in dem man den Vermieter über den Mangel in Kenntnis setzt und den IST-Zustand dokumentiert.

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Doch selbst unverhältnismäßige Kosten sind keine Rechtfertigung für die Unterlassung von Reparaturarbeiten. Industriekletterer, die ohne Gerüst Schäden selbst in großer Höhe begutachten und reparieren können, gibt es mittlerweile in vielen Regionen. Die Pigo Extremtechnik OHG mit Sitz im hessischen Friedberg bietet beispielsweise die Schadensbegutachtung an Hochhäusern und erledigt Sanierungsarbeiten kosteneffizient dank alpiner Seiltechniken. Schimmel in der Wohnung: Wissenswertes zur Mietminderung | DAWR-Mietminderungstabelle. Ähnlich verhält es sich an Gebäuden mit schlechter Isolierung. Verursacht die minderwertige Isolationsschicht Schimmel, muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass das Gebäude entsprechend saniert wird. Kommt er dem nicht nach, ist eine Mietminderung bei Schimmelbefall möglich. Unklare Ursachen Nicht in jedem Fall von Schimmel kann die Ursache aufgedeckt werden. Lassen sich Schäden am Gebäude und ein unsachgemäßer Umgang mit der Wohnung durch den Mieter widerlegen, ist eine Mietminderung in vielen Fällen dennoch gerechtfertigt, da sich die Mietsache nicht in einem einwandfreien Zustand befindet.

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Thorben Wengert / Die Beweispflicht: Segen und Fluch zugleich Insbesondere bei Schimmelbefall stellt sich die Frage, wer Schuld an der Entstehung hat. Schimmelflecken und feuchte Wände sind seit jeher ein sehr unangenehmer Konfliktverursacher zwischen Mieter und Vermieter. Zunächst müssen Mieter im Zweifelsfall nachweisen, dass Baumängel verantwortlich sind und nicht unzureichendes Lüften beziehungsweise Heizen. Die Beweislastverteilung ist hierbei entscheidend. Musterbrief - Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung. Der Mieter muss den Schimmelschaden im ersten Schritt melden. Das heißt, dass ein Nachweis vorgelegt werden muss, dass der Schaden tatsächlich vorhanden ist. Hier kann der Mieter als Beweis Fotos, Gutachten und andere Beweismittel, die den Schimmelbefall dokumentieren, vorlegen. Ein Baubiologe kann beispielsweise Messungen an den Wänden durchführen, um festzustellen, ob die Außenwände feucht sind. Mit speziellen Messinstrumenten wird die Temperatur sowie der Feuchtegehalt in Wänden ermittelt. Diese Daten geben Aufschluss darüber, ob das Gebäude ausreichend isoliert und damit vor Feuchtigkeit geschützt ist.

Auf entsprechende Mängelrügen seitens der Beklagten ließ die Klägerin im Oktober 2011 Dämm- und Isolierungsarbeiten durchführen, insbesondere wurden Epatherm-Wohnklimaplatten angebracht. Die Klägerin bestreitet das Vorliegen von Feuchtigkeit und Schimmelpilz in der Wohnung. Sie behauptet, dass solche Mängel nach Durchführung der Isolierungsarbeiten gar nicht mehr hätten auftreten können. Spätestens seit der neu angebrachten Innendämmung sei ein Eindringen von Feuchtigkeit von außen in die Wohnung der Beklagten unmöglich geworden. Mietkürzung wegen schimmel van. Die Klägerin behauptet weiter, dass etwaige Feuchtigkeits- und Schimmelpilzerscheinungen nicht auf bauliche Mängel, sondern auf falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten der Beklagten zurückzuführen seien. Die Klägerin hat zum Ausgleich der durch die Isolierungsmaßnahmen entstandenen Unannehmlichkeiten eine Mietminderung in Höhe von 10% (= 60, 00 €) für 10 Monate (= 600, 00 €) akzeptiert. Die Klägerin beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 950, 88 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 229, 55 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.