Bayer: Gute Voraussetzungen Für Besten Maisertrag Schaffen

Vor dem Hintergrund steigender gesetzlicher Vorgaben zum effektiveren Einsatz der Nährstoffe und Minderung von Verlustquellen ist in den vergangenen Jahren ein neues Verfahren zur Gülleausbringung in den Fokus gerückt, welches besonders im Mais Verwendung findet. Hierbei wird über entsprechende Ausbringtechnik eine organische Unterfußdüngung in Verbindung mit streifenweiser Boden bearbeitung ("Strip-Till") vorgenommen. Dies geschieht ungefähr eine Woche vor der Aussaat des Maises. Der Mais wird dann mithilfe von GPS-Steuerung in die bearbeiteten Streifen gelegt. Zum Vergrößern klicken Die Herausforderung besteht darin, die richtige Ablagetiefe des Gülle -Depots zu wählen und einzuhalten. Zwischen Saat korn und Gülle bzw. Grundwasserschutzorientierte Maisdüngung - Kurzbericht : Talente Gesucht. Gärrest sollte dabei ein "Sicherheitsabstand" von ungefähr zehn bis elf Zentimter eingehalten werden (siehe Grafik), sonst kann es zu Ätzschäden am Mais kommen. Auf der anderen Seite darf das Depot nicht zu tief abgelegt werden, sonst kommt der junge Mais nicht zum richtigen Zeitpunkt an die benötigten Nährstoffe.

  1. Grundwasserschutzorientierte Maisdüngung - Kurzbericht : Talente Gesucht

Grundwasserschutzorientierte Maisdüngung - Kurzbericht : Talente Gesucht

Vor diesem Hintergrund helfen vegetationsbegleitende Untersuchungen - besonders nach einer Reduzierung der N-Sollwert-Düngung - die N-Versorgung der Pflanzen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzudüngen. Neben der Spät-Frühjahrs-N min -Probenahme kann beispielsweise auch die Nitratkonzentration im Pflanzensaft ermittelt werden (Nitrachek-Methode). Die Ergebnisse vegetationsbegleitender Untersuchungen liefern jedoch nur eine Momentaufnahme und müssen immer unter Berücksichtigung der Standorteigenschaften, des Witterungsverlaufs und vorangegangener Bewirtschaftungsmaßnahmen beurteilt werden, um weiteren Handlungsbedarf herleiten zu können. Die Wasserschutzversuche und der vorliegende Bericht werden im Rahmen der landesweiten Aufgaben im kooperativen Trinkwasserschutz gem. § 28 NWG finanziert. Dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sei an dieser Stelle für die Finanzierung aus der Wasserentnahmegebühr gedankt.

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