Dürfen Arbeitgeber Führerscheinkontrollen Bei Mitarbeitern Durchführen? - Dsb Ratgeber

Nur keine Sorge. Für Mitarbeiter, die zur Arbeit mit dem Privatfahrzeug anreisen, besteht schon auf Grund der Haltereigenschaft des Arbeitnehmers keine Führerscheinkontrollpflicht. Nicht jeder Mitarbeiter, der in seinem Lebenslauf bei der Bewerbung einmal angegeben hat, dass er im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, muss hier eine Führerscheinkontrolle durch das Fuhrparkmanagement befürchten oder hinnehmen. Umgekehrt bedeutet dies auch nicht, dass das Fuhrparkmanagement des Arbeitgebers flächendeckend alle auch nur im Entferntesten als Fahrer in Betracht kommenden Personen einer Führerscheinkontrolle unterziehen müsste. Führerscheinkontrolle durch den arbeitgeber je. Jedenfalls dann nicht, wenn Fahraufgaben weder direkt noch mittelbar zum eigentlichen Aufgabenbereich des Mitarbeiters gehören. Wer für seine Arbeit grundsätzlich keine dienstlich gestellten (Pool-)Fahrzeuge nutzt und auch nicht über einen Dienstwagen mit Privatnutzung verfügt, der gerät nicht so schnell in den Fokus des Fuhrparkmanagements. Das genau offenbart aber auch die eigentliche Problematik: Meist gehen Anweisungen der Dienstvorgesetzten an ihre Mitarbeiter aus den einzelnen Fachbereichen oder Abteilungen, das eigene Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken einzusetzen, vollkommen am Fuhrparkmanagement vorbei.

  1. Führerscheinkontrolle durch den arbeitgeber 1

Führerscheinkontrolle Durch Den Arbeitgeber 1

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