Anwältinnen Ohne Grenzen E.V. - Deutschland

Die Prozessbeobachtung richtet sich streng und unparteiisch an dieser Zielsetzung aus und umfasst keinesfalls Rechtsberatung oder Mandatsarbeit; hieraus zieht sie ihre Legitimation. Zur Beobachtung nehmen wir an Anhörungen und Verhandlungen Teil und dokumentieren dabei Verstöße gegen das Gebot eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Hierfür sind wir stets auf der Suche nach Freiwilligen, die unsere Arbeit unterstützen. Kontakt: 2 Die Dublin Verordnungen Im Dublin verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Anwälte ohne grenzen der. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Das Verfahren bildet einen zentralen Scheideweg im Verlauf eines Antrags auf Asyl. Ziel unseres Projekts ist die allgemeine Analyse und Stellungnahme zu den Dublin-Verordnungen sowie die Dublin-Verfahrenspraxis in Deutschland. Wir suchen zudem im Austausch mit Kollegen zum Wissens- und Erfahrungstransfer in diesem Themenkreis beizutragen. Durch den aktiven Dialog und den Austausch mit Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft, sowie die Dokumentation und Aufbereitung von Erfahrungen bauen wir uns Verständnis der Dublin-Verfahren auf und machen es Kollegen und Betroffenen zugänglich.

Anwälte Ohne Grenzen Der

§ 11 Auflösung des Vereins, Liquidatoren Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen zu 1/2 an Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V., und zu 1/2 an die Stiftung Pro Asyl, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden haben. Als Liquidatoren werden der erste Vorsitzende und der Schatzmeister bestellt.

Alternativberichte Im Jahr 2000 legten in Deutschland zum ersten Mal zwei NROs Alternativberichte zu dem gleichzeitig erschienenen 2. und 3. Staatenbericht (kombinierter Staatenbericht) sowie dem 4. Staatenberichten vor. Drei Jahre später wurden dem CEDAW-Ausschuss bereits sieben NRO-Alternativberichte zum 5. Staatenbericht der BRD überreicht. Über Uns | Anwälte ohne Grenzen. Im Jahr 2008 schlossen sich 28 Frauenverbände in eine Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zusammen, um in einem Alternativbericht den 6. Bericht der BRD zu kommentieren und kritisch zu bewerten. Auf den, vom UN CEDAW Ausschuss geforderten Zwischenbericht der Bundesregierung zu den dringlichen Themen Lohnungleichheit (Gender Pay Gap) und Menschenrechte von intersexuellen sowie transsexuellen Menschen, legten erneut zehn Organisationen einen Alternativbericht vor, an dem sich auch Anwältinnen ohne Grenzen beteiligt haben.