Betreuungsverfahren | Persönliche Anhörung Auf Basis Aller Tatsachen Erforderlich – Corona Ändert Daran Nichts

Relevanz für die Praxis Der Zwölfte Senat verdeutlicht erneut, dass die Anhörung von Betroffenen auf Basis aller entscheidungsrelevanten Tatsachen erfolgen muss. Werden neue Umstände bekannt, ist die Anhörung ggf. zu wiederholen. Solche neuen Umstände können etwa in einem eingeholten Sachverständigengutachten liegen. Diese Grundsätze gelten auch in der Beschwerdeinstanz. Ändert der Betroffene seinen Betreuungswunsch, ist gleichfalls eine erneute Anhörung durchzuführen, damit das Beschwerdegericht sich einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen und dessen neuem Betreuungswunsch machen kann. Gerichtliche anhörung betreuung beantragen. Persönliche Anhörung entfällt nur bei konkreter Gefahr Klar ist inzwischen auch, dass die zunächst einmal nur abstrakten Gefahren der Coronapandemie nichts ändern. Diesen ist mit den inzwischen üblichen Sicherheitsmaßnahmen für den Betroffenen und alle anderen Beteiligten zu begegnen. Nur, wenn dies ausnahmsweise nicht ausreichen sollte und auch unter Einhaltung aller zur Verfügung stehenden Hygienemaßnahmen noch immer eine konkrete Gefährdung besteht, kann von einer persönlichen Anhörung abgesehen werden.

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Dies setzt im Regelfall voraus, dass das Betreuungsgericht den Betroffenen zuvor persönlich angehört hat. Allerdings kann der Betroffene nicht zu einer aktiven Mitwirkung gezwungen werden, d. h., der Betroffene ist nicht verpflichtet, auf Frage des Sachverständigen zu antworten. Es besteht also eine Duldungspflicht, nicht jedoch eine Mitwirkungspflicht in Form der Beantwortung von Fragen. Anwesenheitsrecht einer Begleitperson bei der Begutachtung? Ob der Betroffene die Anwesenheit eines Dritten bei der Begutachtung verlangen kann, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Zum Teil ist dies von den Gerichten mit dem Argument verneint worden, die Anwesenheit einer Begleitperson könne die Untersuchung beeinflussen. Nach Ansicht des OLG Zweibrücken haben Betroffene in Betreuungsverfahren das Recht, zu einer Untersuchung durch den Sachverständigen ihren Verfahrensbevollmächtigten hinzuzuziehen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02. 03. 2000 – 3 W 35/00). Auch nach Ansicht des OLG Hamm steht einem medizinisch oder psychologisch zu Begutachtenden bei einem Untersuchungs- bzw. Gerichtliche anhörung betreuung formular. Explorationstermin das Recht auf Anwesenheit einer Begleitperson ohne eigenes Äußerungsrecht zu (OLG Hamm, Beschluss vom 03.

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Worum geht es? Aus Angst vor der Infektionsgefahr von Covid-19 während der Corona Pandemie, haben Gerichte persönliche Anhörungen von Betroffenen in Betreuungsverfahren nicht durchgeführt. Der BGH hat nun entschieden, dass ein pauschaler Ausschluss der Anhörungspflicht unter Berufung auf die Corona- Pandemie nicht zulässig ist. Vielmehr darf nur im Einzelfall, unter engen gesetzlichen Voraussetzungen, von der persönlichen Anhörung abgesehen werden (BGH, 14. 10. 2020, XII ZB 235/20). Pflicht des Gerichts zur Anhörung des Betroffenen Der Pflicht des Gerichts einen Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts anzuhören, kommt zentrale Bedeutung zu. Nicht nur wird dadurch der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewahrt (Art. Gerichtliche anhörung betreuung filiale. 103 I GG), vielmehr geht es in der Praxis darum, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft. Auf dieser Basis kann das Gericht eine fundierte Entscheidung über die Bestellung des Betreuers oder der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts entscheiden, ohne sich ausschließlich auf die Sichtweise von Dritten stützen zu müssen.

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Die Zwangsbetreuung wird vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) angeordnet. Einen Anspruch Dritter auf Anordnung einer Betreuung gibt es nicht. Dies gilt auch für Angehörige eines Hilfsbedürftigen. Jedermann kann aber beim Betreuungsgericht die Anordnung einer Betreuung anregen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit vorliegen. Keine verbindliche Form für Antrag Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben. Allerdings sollten dem Amtsgericht hinreichend Anhaltspunkte dafür gegeben werden, dass es tätig werden soll. Manches Amtsgericht (wie z. B. Betreuung (Miete) / 1.1 Voraussetzungen der Zwangsbetreuung | VerwalterPraxis | Immobilien | Haufe. das AG Offenburg in Baden-Württemberg) hat auf seiner Homepage einen detaillierten Vordruck, der einen sinnvollen Antrag ermöglicht. Ein Betreuer kann grundsätzlich nur für einen Volljährigen bestellt werden, wenn dieser infolge einer psychischen Erkrankung gehindert ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Die medizinischen Voraussetzungen der Betreuung werden in der Regel aufgrund eines fachärztlichen Gutachtens ermittelt.

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Die zwangsweise Vorführung von Betroffenen zu Anhörungen und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar (Art. 2 GG). Daher muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier besonders streng beachtet werden. Da die Maßnahmen dem Wohl des Betroffenen dienen sollen, muss Schaden, der erst durch die Vorführung entstehen kann, unbedingt vermieden werden. Durch die zwangsweise Vorführung können beim Betroffenen Verhaltensweisen entstehen oder sich derart verstärken, dass diese erst die Betreuung erforderlich erscheinen lassen. Der Betreuungsrichter sollte Vorführungen daher nur im Ausnahmefall anordnen. Anhörung – Online-Lexikon Betreuungsrecht. Anhörung kann ausnahmsweise unterbleiben Dies ist möglich, wenn durch sie eine Gesundheitsgefahr beim Betroffenen droht oder der Betroffene zu einer Willensäußerung nicht im Stande ist. Beispielsfälle wären mit Verfolgungswahn einhergehende Erkrankungen oder komatöse Zustände. In solchen Fällen ist nach § 276 Abs. 1 FamFG regelmäßig die Bestellung eines Verfahrenspflegers notwendig.

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