Idw Prüfungsstandard 302 – Neufassung – Bestätigung Dritter | Now Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

5. 5. Kann bei den alternativen Prüfungshandlungen zu Zahlungen und Lieferungen auf Einträge im Buchführungs-System oder einen systemgenerierten Report zurückgegriffen werden? 5. 6. Hat ein Abschlussprüfer bei einer nicht beantworteten Bestätigungsanfrage zu einem Saldo, der sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammensetzt, für jeden dieser Einzelbeträge alternative Prüfungshandlungen durchzuführen? 5. 7. Ist es bei einer größeren Anzahl von nicht beantworteten Saldenbestätigungen zulässig, nur für eine Auswahl dieser Nichtbeantwortungen alternative Prüfungshandlungen durchzuführen? 5. 8. Gilt die Auswahl eines neuen Stichprobenelements als alternative Prüfungshandlung, wenn z. B. Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Beschaffung von angeforderten Belegen auftreten? 5. 9. Können bei bekannt geringer Rücklaufquote zusätzlich ("über Bedarf") Saldenbestätigungen angefordert werden, um auf diesem Wege eine ausreichende Anzahl von Antworten zu erhalten? 6. Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt 7.

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Bestandsoptimierung Forderungen aus LuL - Abgleich der Debitorenbuchhaltung mit der Finanzbuchhaltung (Hauptbuch, Nebenbuch)- Saldenbestätigungsaktion sowie alternative Prüfungshandlungen (Prüfung von Zahlungseingang, Rechnungen und sonstiger Korrespondenz mit dem Kunden)- Prüfung von Erlös- Sonderformen im Hinblick auf ihre wirtsch.

Alternative Prüfungshandlungen Archive - Accura Audit Gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dabei sollten nur relevante und korrekte Prüfungsnachweise verwendet werden. Verfahren, um Bestätigungen Dritter einzuholen: Der Wirtschaftsprüfer hat den Versand, als auch die Kontrolle der Einholungen zu verantworten und bestätigt im Anschluss, relevante Prüfungsnachweise mit einer sehr geringen Anzahl an Abweichungen erlangt zu haben. Man unterscheidet zwischen positiven und negativen Bestätigungsanfragen, sowie zwischen einzelner und kombinierter Anwendung. Die Bestätigungsschreiben werden durch den Empfänger zurückgesendet. Vorgehensweise, wenn die Versendung der Bestätigungsanfrage verweigert wird: Zuerst gilt es nach den Gründen zu fragen, um anschließend Nachweise zu Stichhaltigkeit und Vertretbarkeit zu erlangen. Der Abschlussprüfer beurteilt die Auswirkungen hinsichtlich Fehlern, Verstößen, Fristen etc. und versucht, die Bestätigungsanfragen durch alternative Prüfungshandlungen abzuwickeln. Sofern keine vertretbaren Gründe vorliegen oder der Abschlussprüfer mit den alternativen Prüfungshandlungen keine relevanten Informationen erlangt, so sollte dieser mit dem Aufsichtsorgan kommunizieren.

Einzelfallprüfung (Wichtige Bilanzposten) - Abschlussprüfung

Feb 19, 2019 19. Februar 2019 Was sind alternative Prüfungshandlungen? Was versteht man grundsätzlich unter alternativen Prüfungshandlungen bei einer Saldenbestätigung? Bei jeder Nichtbeantwortung muss der Abschlussprüfer... Dez 21, 2018 29. März 2020 In welchem Umfang sind Kosten für externe Dienstleister (subcontracting) in einem Interreg Projekt abzugsfähig? Welche Ausgaben fallen unter die Kategorie... Dez 21, 2018 29. März 2020 Was sind die Interreg Regeln bei anfallenden Reisekosten und der Dokumentation? Was sind förderfähige Bestandteile von Reisekosten bei einem Interreg... Dez 21, 2018 29. März 2020 Was sind die Regeln für eine Auftragsvergabe bzw. ein Ausschreibungsverfahren bei Interreg? (sog. Bid-at-three rule) Für sämtliche Ausgaben für extern... Dez 21, 2018 29. März 2020 Wie erfolgt die Bestellung eines First Level Controllers bei Interreg Projekten? Wie erfolgt die Bestellung eines First Level Controllers im... Dez 21, 2018 21. Dezember 2018 Wie läuft eine Umstrukturierung einer GmbH & Co.

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Auf die Weigerung der Mitwirkungspflicht ist im Prüfungsbericht hinzuweisen. Angeforderte Bestätigungen werden nicht beantwortet: Es kommt leider häufig vor, dass die Antworten auf eine Bestätigungsanfrage ausbleiben. In diesem Fall sollte der Abschlussprüfer auf alternative Prüfungshandlungen umsteigen, um an relevante Nachweise zu gelangen. Diese hat er auch bereits anzuwenden, wenn Zweifel in der Verlässlichkeit der Rücksendung vorliegen. Es ist nicht zwingend erforderlich erneute Bestätigungsanfragen zu senden, jedoch empfiehlt sich in den meisten Fällen ein zweiter Versuch. Wie ist mit den Nachweisen umzugehen? Es gilt zu prüfen, ob die erlangten Bestätigungsanfragen relevante Informationen liefern oder ob noch weitere Prüfungsnachweise erforderlich sind. Sollte es zu Abweichungen kommen, muss der Abschlussprüfer feststellen, ob diese auf falsche Angaben hinweisen. Eine Klärung mit dem Mandanten ist in der Regel unerlässlich. Gibt es besondere Fälle bei der Bestätigungseinholung? Bestätigungen für verwahrte Vorräte von Dritten Der Abschlussprüfer muss relevante Prüfungsnachweise über den Bestand und die Beschaffenheit der Vorräte erlangen Dieses kann entweder durch eine Bestätigungsanforderung geschehen, durch Begutachtung der Vorräte oder aber durch andere Prüfungshandlungen.

Das zu prüfende Unternehmen erlaubt nicht, dass bestimmte Bestätigungen eingeholt werden. Soweit das Unternehmen es nicht zulässt, dass Bestätigungen eingeholt werden, ist vom Abschlussprüfer zu beurteilen, ob die vom Unternehmen vorgetragenen Gründe für die Weigerung stichhaltig sind. Ferner ist zu beurteilen, ob durch alternative Prüfungshandlungen ein entsprechender Prüfungsnachweis erlangt werden kann. Ist die Weigerung nicht stichhaltig, so stellt dies einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des zu prüfenden Unternehmens (§ 320 Abs. 2 HGB) dar, auf den im Prüfungsbericht hinzuweisen ist. Im Zusammenhang mit Bestätigungen für von Dritten verwahrte Vorräte ist ebenfalls zu prüfen, ob durch alternative Prüfungshandlungen ein Prüfungsnachweis erlangt werden kann. Im Zusammenhang mit Bankbestätigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichtet werden, diese einzuholen; es dürfen in den Prüffeldern keine bedeutsamen Risiken bestehen, es sollte eine Ausnahmesituation vorliegen (Bankbestätigungen sind unpraktikabel oder unwirtschaftlich) und es ist sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit den Banken wirksame interne Kontrollmechanismen bestehen.
Inhalt Quelle: Siehe oben TOP 11. Der Fragen- und Antworten-Katalog zu ISA 505 bzw. IDW EPS 302 n. F. enthält einen Abschnitt 6. "Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt. " Im Einzelnen: Es ist sinnvoll, Saldenbestätigungen auf einen unterjährigen Zeitpunkt einzuholen. Das zunehmende öffentliche Interesse an zeitnahen Informationen in Form von geprüften Abschlüssen veranlasst den APr, die Vorverlagerung von Prüfungshandlungen in Betracht zu ziehen. Dies ist besonders relevant bei der Einholung von Bestätigungen Dritter, da hier das Antwortverhalten vom APr kaum beeinflussbar ist. Diese Vorgehensweise macht zusätzliche Prüfungshandlungen erforderlich (vom unterjährigen Zeitpunkt z. B. 31. 10. bis zum Abschlussstichtag 31. 12. ). Roll-forward: Hierzu muss der verbleibende Zeitraum abgedeckt werden, indem aussagebez. Prüfungshandlungen in Kombination mit Funktionsprüfungen für den dazwischen liegenden Zeitraum durchgeführt werden oder ausschließlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt werden, wenn diese nach dem Ermessen des APr ausreichend sind.