Lichtsignalanlagen Für Gehörlose

06. 2014 (Aktenzeichen: B 3 KR 8/13 R) entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchmelder für Hörgeschädigte übernehmen müssen. Hintergrund des Urteils war der Fall eines 58-Jährigen Gehörlosen, der bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung gestellt hat. Seine Ärzte hatten ihm einen optischen Rauchwarnmelder sowie weitere Lichtsignalanlagen für Haustür und Telefon verschrieben. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch, die kompletten Kosten zu übernehmen. Durch das Urteil des Bundessozialgerichts wurde jedoch klar festgelegt, dass es sich bei Rauchmeldern für Gehörlose um ein Hilfsmittel nach §33 SGB handelt und somit die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss. Menschen, die nur noch sehr schlecht hören können, sollten überprüfen, ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse auch für sie in Frage kommt. Andernfalls müssten diese auf andere Varianten zurückgreifen. Beispielsweise auf Modelle mit extra lauten akustischen Signalen. Wasabi als Brandmelder Eine kuriose Alternative zu den Vibrations- und Lichtsignalen könnte in einigen Jahren aus Japan kommen.

Was ist, wenn es brennt, man den Feuermelder aber nicht hört? Nicht, weil man tief und fest schläft, sondern es einfach nicht kann. Vor diesem Problem stehen beispielsweise gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Jeden Monat verunglücken in Deutschland rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht, die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Wer davon ausgeht, dass die Hitze, der Nachbar oder das Haustier rechtzeitig Alarm schlagen folgt einer gefährlichen Fehleinschätzung. Durchschnittlich bleiben bei Bränden maximal vier Minuten zur Flucht, bevor eine große Menge an hochgiftigen Gasen entsteht. Und wenn der Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist, kann es schnell zu spät sein. Ein Feuermelder ist also eine Anschaffung, die Leben retten kann. Die gute Nachricht für Hörgeschädigte und Gehörlose: es gibt Feuermelder, für die man nicht hören können muss. Diese alarmieren hörgeschädigte Personen beispielsweise durch intensive Lichtblitze, die von der Netzhaut auch bei geschlossenen Augen wahrgenommen werden.

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