Niederlegung Geschäftsführer Vorlage
Amtsniederlegung: Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen Abgesehen von einem Rücktritt aus einem wichtigen Grund, darf dies aber nicht "zur Unzeit" geschehen. Das bedeutet: Dem Verein/Vorstand muss ausreichend Zeit bleiben, das frei werdende Vorstandsamt neu zu besetzen bzw. seine Handlungsfähigkeit zu erhalten. Das gilt erstrecht dann, wenn der Vorstand lediglich aus einer Person besteht und diese ihr Amt niederlegen will. Achtung: Auch eine Amtsniederlegung zur Unzeit ist wirksam, löst unter Umständen aber Schadensersatzansprüche des Vereins gegen das zurückgetretene Vorstandsmitglied aus. Amtsniederlegung bei ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern. Wichtig: Ein hauptamtlicher Vorstand darf sein Amt nur aus wichtigem Grund niederlegen. Amtsniederlegung: Keine Einschränkungen durch die Satzung Die Amtsniederlegung darf durch die Vereinssatzung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Schriftform ist nicht erforderlich; die Amtsniederlegung kann auch mündlich erklärt werden. Aus Beweisgründen sollte der Rücktritt jedoch besser schriftlich erfolgen.
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- Amtsniederlegung bei ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern
ᐅ Niederlegung Geschäftsführeramt Gmbh
Zum rechtssicheren Ausstieg aus der GmbH muss der Geschäftsführer auch seinen Geschäftsführervertrag kündigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführervertrag regelmäßig einer festen Laufzeit oder Kündigungsfristen unterliegt. Eine sofortige Vertragsbeendigung ist allerdings durch eine außerordentliche Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags möglich. ROSE & PARTNER – Hamburg, Berlin, München, Frankfurt a. ᐅ Niederlegung Geschäftsführeramt GmbH. M., Köln Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Der Verfasser dieses Artikels, Dr. Boris Jan Schiemzik von ROSE & PARTNER, ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist mit seinem Anwalts-Team auf das Management von Gesellschafterstreitigkeiten spezialisiert. Für weitere Informationen sehen Sie hier: Abberufung, Kündigung des Geschäftsführervertrags & Amtsniederlegung Einen Überblick zum Thema Amtsniederlegung finden Sie in unserem YouTube-Video:
Amtsniederlegung Bei Ehrenamtlich Tätigen Vorstandsmitgliedern
Jeder Geschäftsführer sollte wissen, dass er nach dem GmbH-Gesetz sein Geschäftsführeramt ohne Angabe von Gründen niederlegen kann. Die Amtsniederlegung kann sinnvoll sein, wenn der Geschäftsführer aufgrund eines Konflikts mit den Gesellschaftern unübersehbare Risiken übernehmen soll (z. B. Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung, deren Umsetzung Haftungsrisiken für den Geschäftsführer begründen). Überdies kann der Geschäftsführer in bestimmten Situationen zivil- und strafrechtliche Risiken wegen Insolvenzverschleppung durch eine rechtzeitige Amtsniederlegung reduzieren oder komplett verhindern. Allerdings muss der Geschäftsführer bei einer geplanten Amtsniederlegung mehrere Gefahren im Auge behalten: Er muss berücksichtigen, dass neben seiner Organstellung, die mit der Amtsniederlegung beendet wird, auch ein Geschäftsführerdienstvertrag besteht und er diesen nach seiner Amtsniederlegung nicht mehr erfüllen kann. Dies kann zwangsläufig in einer Haftung gegenüber der GmbH münden. Daher ist es sinnvoll, die Amtsniederlegung mit einer Kündigung des Geschäftsführervertrags zu verbinden.